Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, vorzeitig die Beträge seines Arbeitnehmersparens zurückzutreten um eine Weiterbildung zu finanzieren, auch in der Zeit, wenn das Konto gesperrt wird.
Diese Möglichkeit besteht auch für die Personen, die keinen Anspruch auf die Bildungsprämie haben (z.B. im Falle des zu versteuernde Einkommens das über dem gesetzlichen Schwellenwert wird). Eine Genehmigung sollte an den Arbeitgeber nachgefragt werden.
- Vorgehen: der Arbeitnehmer muss eine Beratungsstelle „Bildungsprämie“ kontaktieren damit einen Spargutschein zu erhalten.
- Auskünfte: Weitere Informationen über die Prämiengutscheinberatungsstellen in Deutschland : 0800-2623 000