Gemäß dem Gesetz über die Weiterausbildung im Saarland (Saarländisches Bildungsfreistellungsgesetz) haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Bildungsurlaub von 6 Tagen nachfolgend oder nicht um eine Weiterausbildung zu absolvieren.
Diese Weiterausbildung sollte die Kompetenzen des Arbeitnehmers zu erhöhen oder ihm helfen angemessen zu seinem Beruf zu werden.
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitsentgelt für die Hälfte des Bildungsurlaubs (3 Tage). Die anderen drei Tage sollen auf seiner Freizeit (Urlaub, Stunden der Erholung, Samstag) genommen werden. Jeder Weiterbildungstag muss einem freien Tag entsprechen. Die Kosten der Ausbildung werden vom Arbeitnehmer getragen. Trotzdem übernehmen viele Unternehmen die Bildungskosten. Die Weiterausbildung kann auch bei der Bildungsprämie gedeckt werden.
- Voraussetzungen: das Recht auf Bildungsurlaub ist lediglich nach 12 Monaten Dienst in der Gesellschaft geöffnet.
- Vorgehen: ein Abwesenheitsantrag muss dem Arbeitgeber gesendet werden. Die vom Arbeitnehmer gewählte Ausbildungsorganisation muss vom Staat genehmigt werden und ihren Sitz in Deutschland oder im Ausland haben. Ab Anfang eines jeden Semesters (Februar und September) kommunizieren die Ausbildungsorganisationen ihr Bildungsprogramm.
- Ausbildungsorganisationen im Saarland: Industrie-und Handelskammer des Saarlandes, Handwerkskammer des Saarlandes, Berufsfortbildungswerk Saarbrücken, Festo-Lernzentrum Saar GmbH, Arbeitskammer des Saarlandes.
- Auskünfte:
- Die Website des Saarländer Ministeriums für Bildung : www.saarland.de/weiterbildung.htm
- Die Liste der Ausbildungsorganisationen befindet sich auf der folgenden Website: www.weiterbildungsdatenbank-saar.de