Définition
Eine Beschäftigung wird dann als Minijob betrachtet, wenn das monatliche Einkommen aus dieser Arbeit 520 € nicht übersteigt. Bei dieser Art von Arbeitsverhältnis zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 31,28 % an Abgaben an die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Diese Abgaben setzen sich zusammen aus 13 % Krankenversicherungspauschale, 15 % Rentenversicherungspauschale und 2 % Pauschale für Steuern und 1,28% für andere Abgaben
Minijobs in Haushalten
Die Beitragspauschale für den Arbeitgeber ist niedriger 14,79% (5 % für die Krankenversicherung, 5 % für die Altersversicherung, 1,6 % für die Unfallversicherung, 2 % für die Steuern und 1,19 % sonstige Beiträge, die die Kosten des Arbeitgebers ausgleichen (Krankheit, Mutterschaft usw.).
Altersversicherung und Minijob
Alle Arbeitnehmer, die im Rahmen eines Mini-Job eingesetzt werden, unterliegen zur Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber muss eine Pauschale von 15 % an die Minijob-Zentrale zahlen, wodurch minimale Rentenansprüche entstehen. Ein Lohnrentenbeitrag (13,6% im Privathausalt / 3,6% im Gewerbe) wird zusätzlich vom Arbeitgeber abgezogen hinzugefügt.
Der zusätzliche Lohnrentenbeitrag (Arbeitnehmerbeitrag ) ermöglicht es den Arbeitnehmern, die seit 2013 beigetragen haben, eine höhere Rente zu bekommen, und die vollen Rechte auf Altersversicherungsleistungen zu profitieren, zum Beispiel bei der Rehabilitation oder im Falle einer Behinderung.
Es besteht eine Möglichkeit von der obligatorischen Rentenversicherung befreit werden; Dazu müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Prüfen Sie, ob Sie dabei keine Rechte. Z.b. Verlust des Rechts auf eine Rehabilitierungsmaβnahme oder auf eine Invalidenrente.
Hinweis für den Rentner: Die Empfänger von Vorruhestands- und voller Invalidenrente können im Rahmen der Ausübung eines Mini-Jobs 520 € gewinnen ohne Verringerung oder Beseitigung ihrer Rente.
Wenn sie einen Mini-Job ausüben, sind die Rentner von der obligatorischen Rentenversicherung befreit.
Steuern
Die Steuern stellen 2 % des Pauschalbeitrags dar.
Achtung: Für Minijobs fällt in Deutschland normalerweise keine Lohnsteuer an, Sie müssen Ihr Arbeitsentgelt aber zusammen mit allen Einkünften, die Sie in Frankreich erhalten, dem französischen Finanzamt anzeigen (wenn Sie Ihre Steuern in Frankreich zahlen). Im französischen Recht gibt es keine Minijobs.
„Minijobber“ haben Anspruch auf Feiertage, Urlaub (der nach Anzahl der Arbeitstage berechnet wird) und Mutterschaftsgeld.
Für nähere Auskünfte können Sie sich an die Eures Berater anwenden.