Am 65. Lebensjahr des Versicherten wird die Invalidenpension automatisch in eine Alterspension umgewandelt.
Falls die verschiedenen Voraussetzungen von allen nationalen Gesetzgebungen für eine Altersrente nicht erfüllt sind, wird die Altersrente nur von den Staaten gezahlt, die die Voraussetzungen erfüllen. Die anderen Länder werden eine Invalidenrente weiter zahlen.