Sollte die weltweite Einkunft eines Grenzgängers am mindestens 90% in Luxemburg besteuert werden, kann der Grenzgänger die steuerliche Gleichstellung als ein in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtige verlangen. In diesem Fall kann der Grenzgänger von dem gleichen Steuerregime genießen, das für die in Luxemburg ansässigen Steuerpflichtigen vorgesehen wurde
- Steuerklasse
- Steuerabzüge
- Einkommensteuer
Auf Formular 100 D müssen die Grenzgänger die Felder 313 und 314 bis zum 316 füllen.