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Steuererklärung in Luxemburg

Mise à jour le 20/07/2026

Besteuerung · Luxemburg 🇱🇺

Grenzgänger in Luxemburg: Müssen Sie Ihre Einkünfte 2025 erklären?

Anders als in Deutschland ist die Steuererklärung nicht in allen Fällen verpflichtend. Diese Seite führt Sie Schritt für Schritt: Testen Sie zuerst, ob Sie erklären müssen, und füllen Sie dann das Formular 100F Seite für Seite mit unseren Erläuterungen aus.

Das Wichtigste

Nicht immer verpflichtend

Verpflichtend auf Aufforderung der Steuerverwaltung (ACD) oder ab bestimmten Schwellen (steuerpflichtiges Einkommen über 100 000 €, mehrere Arbeitsverhältnisse …).

Optional, aber oft vorteilhaft

Die Gleichstellung mit Gebietsansässigen (mind. 90 % luxemburgische Einkünfte) eröffnet Abzüge und – für Ehepaare – die Steuerklasse 2.

Wenig abzusetzen?

Der Jahresausgleich (163NR, 4 Seiten) kann genügen, um eine zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen.

Frist

31. Dezember 2026 für die Einkünfte 2025 (Formular 100F, 20 Seiten).

Muss ich eine Erklärung abgeben? Machen Sie den Test

1. Hat die Steuerverwaltung (ACD) Sie zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert (Brief oder vorausgefülltes Formular)?

🔒 Es werden keine Daten gespeichert oder übertragen — Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser. Rein informatives Werkzeug, keine Steuerberatung.

Wo anfangen?

⚖️ Abrechnung oder Erklärung?
163NR (4 Seiten) oder 100F (20 Seiten): die richtige Wahl.
📋 Bedingungen & Formalitäten
Pflicht oder freiwillig? Die Schwellen und Regeln.
📎 Erforderliche Unterlagen
Lohnbescheinigung, Belege: die Checkliste.
🎯 Vorteil der Gleichstellung
90 % luxemburgische Einkünfte: Abzüge und Steuerklasse 2.

Der 100F Schritt für Schritt

Formular 2025 (20 Seiten). Die Seiten 1, 3, 4, 19 und 20 betreffen alle Grenzgänger; die übrigen je nach Situation.

Seite 1Persönliche AngabenKennung, Steuernummer, Felder 101–110
Seite 2KinderSteuerermäßigung und -bonifikation
Seite 3Familienstand / NichtansässigeSituation, Steuerklasse
Seite 4BesteuerungsoptionenZusammen-/Einzelveranlagung, Gleichstellung
Seite 7Löhne erklärenJahresbescheinigung, Freibeträge (540 € / 2 574 €)
Seite 8Renten erklärenLuxemburgische Pensionen und Renten
Seite 10ImmobilienzinsenVermietung und Wohnungsdarlehen
Seiten 13–16SonderausgabenÜberblick über die Abzüge
Seite 16Beiträge & PrämienSozialversicherung, Versicherungen, Bausparen, Spenden
Seite 17Außergewöhnliche BelastungenKrankheitskosten, Kinderbetreuung, Haushaltshilfe
Seite 19Steuer übertragenQuellensteuer, Felder 1901–1906
Seite 20Steuerpflichtiges EinkommenZusammenfassung und Unterschriften

Als Informationsverein dürfen wir keine Steuersimulationen durchführen oder Sie beim Ausfüllen direkt unterstützen (reglementierte Tätigkeit). Für die Höhe Ihrer Steuer nutzen Sie den Simulator der Steuerverwaltung (ACD) oder unseren Brutto-Netto-Rechner.

Häufige Fragen

Ist die Steuererklärung für einen Grenzgänger in Luxemburg verpflichtend?

Nicht immer. Verpflichtend ist sie auf Aufforderung der ACD oder ab bestimmten Schwellen (z. B. steuerpflichtiges Einkommen über 100 000 €, mehrere Arbeitsverhältnisse). Sonst kann sie freiwillig vorteilhaft sein, um Abzüge zu nutzen.

Welche Frist gilt für die Erklärung der Einkünfte 2025?

Der 31. Dezember 2026 für das Formular 100F (Einkünfte 2025).

Erklärung oder Jahresausgleich: was wählen?

Bei wenigen Abzügen genügt oft der Jahresausgleich (163NR, 4 Seiten). Für Gleichstellung und umfangreiche Abzüge ist die Erklärung (100F) der richtige Weg.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: Administration des contributions directes (impotsdirects.public.lu), guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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