Steuererklärung in Deutschland
Ihr luxemburgisches Gehalt ist in Deutschland steuerfrei — muss aber in vielen Fällen angegeben werden (Anlage N-AUS, Progressionsvorbehalt).
Warum in Deutschland angeben?
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen ist Ihr in Luxemburg besteuerter Lohn in Deutschland freigestellt. Er wird jedoch beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt: Er erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte (z. B. Einkünfte des Ehepartners, Vermietung, Kapitalerträge). Auf den Lohn selbst fällt keine deutsche Steuer an.
Wie geben Sie es an?
- Füllen Sie die Anlage N-AUS aus (ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit).
- Reichen Sie diese mit dem Hauptvordruck (Mantelbogen ESt 1 A) ein.
- Am einfachsten elektronisch über ELSTER, beim Finanzamt Ihres Wohnorts.
⚠️ Pflicht oder nicht?
Eine Erklärungspflicht besteht insbesondere, wenn Sie oder Ihr Ehepartner weitere Einkünfte in Deutschland haben oder zusammen veranlagt werden. Im Zweifel fragen Sie Ihr Finanzamt, einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater.
📅 Frist
Die Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben; mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist. Zur luxemburgischen Seite: Steuererklärung in Luxemburg (100F).
Häufige Fragen
Muss ich mein Luxemburg-Gehalt in Deutschland angeben, obwohl es steuerfrei ist?
In vielen Fällen ja, über die Anlage N-AUS. Das Gehalt bleibt steuerfrei, wird aber für den Progressionsvorbehalt herangezogen — vor allem, wenn weitere Einkünfte vorliegen.
Welches Formular brauche ich?
Die Anlage N-AUS für den ausländischen Arbeitslohn, zusammen mit dem Hauptvordruck (Mantelbogen ESt 1 A). Am einfachsten über ELSTER.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: Bundesfinanzministerium, ELSTER, DBA Deutschland-Luxemburg. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.