Besteuerung in Luxemburg: die Quellensteuer
Die Quellensteuer, die Steuerkarten und die Berechnung der monatlichen Steuer des Grenzgängers.
Im luxemburgischen Steuerrecht wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten, für Rechnung und zur Entlastung des Arbeitnehmers: das ist die Quellensteuer. Grundlage ist Ihre Steuerkarte (fiche de retenue d’impôt), die heute elektronisch direkt an den Arbeitgeber übermittelt wird.
Der Weg der Quellensteuer
Hauptsteuerkarte
Ausstellung, Steuerklassen (1, 1a, 2) und Klassenwechsel. Ihre Klasse bestimmt den einbehaltenen Betrag.
Zusatzkarte
Bei mehreren Arbeitgebern oder wenn beide Ehepartner in Luxemburg beschäftigt sind (fiche additionnelle).
Monatliche Steuerberechnung
Bemessungsgrundlage, Satz und Abzüge (Fahrtkosten, Werbungskostenpauschale …), die die Quellensteuer mindern.
Steuerliche Gleichstellung
Wie ein Gebietsansässiger besteuert werden: die 90-%-Regel und der Zugang zur Klasse 2 für Ehepaare.
💡 Als Grenzgänger aus Deutschland
Die luxemburgische Quellensteuer gilt für Sie wie für Gebietsansässige. In Deutschland bleibt dieser Lohn steuerfrei (Progressionsvorbehalt). Prüfen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner, ob sich ein Antrag auf Gleichstellung für Sie lohnt.
Häufige Fragen
Wer behält die Steuer ein?
Ihr Arbeitgeber behält die Lohnsteuer direkt vom Bruttolohn ein und führt sie an die luxemburgische Steuerverwaltung ab, auf Basis Ihrer Steuerkarte.
Was bringt die Steuerklasse 2 als Grenzgänger?
Die Klasse 2 (Ehepaare) ist über einen Antrag auf Gleichstellung möglich, wenn Sie die Bedingungen (rund 90 % luxemburgische Einkünfte) erfüllen. Ob sie vorteilhaft ist, hängt von Ihrer Gesamtsituation ab.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: impotsdirects.public.lu, guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.