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Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer in Luxemburg

Mise à jour le 23/07/2026

Anerkennung als behinderter Arbeitnehmer in Luxemburg

Wie Sie in Luxemburg den Status als behinderter Arbeitnehmer erhalten: Voraussetzungen, Verfahren vor der Medizinischen Kommission und der Fall des Grenzgängers.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Status ab einer Minderung der Arbeitsfähigkeit von mindestens 30 %.
  • Der Gesundheitszustand muss stabil sein (keine fortschreitende Krankheit, kein laufendes Invaliditätsverfahren).
  • Der Antrag geht an die Medizinische Kommission, deren Sekretariat die ADEM führt (Service Handicap et Reclassement Professionnel).
  • Der Status eröffnet Beschäftigungshilfen und eine Begleitung.

Die Voraussetzungen

  • eine Minderung der Arbeitsfähigkeit von mindestens 30 % infolge einer körperlichen, geistigen, sensorischen oder psychischen Beeinträchtigung;
  • ein stabilisierter Gesundheitszustand;
  • fähig sein, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt oder in einer geschützten Werkstatt auszuüben.

Das Verfahren

  • 1Unterlagen zusammenstellen. Sammeln Sie die ärztlichen Berichte und Nachweise zu Ihrer Situation.
  • 2Antrag einreichen. Richten Sie ihn an den Service Handicap et Reclassement Professionnel der ADEM, der das Sekretariat der Medizinischen Kommission führt.
  • 3Medizinische Bewertung. Die Medizinische Kommission prüft Ihre Unterlagen und bewertet die Minderung der Arbeitsfähigkeit.
  • 4Entscheidung und Orientierung. Bei Anerkennung werden Sie auf den ersten Arbeitsmarkt oder eine geschützte Werkstatt orientiert, mit Zugang zu den Hilfsmaßnahmen.
Grenzgänger: ein eigener Status, unabhängig von der deutschen AnerkennungDer luxemburgische Status als behinderter Arbeitnehmer ist unabhängig von der deutschen Anerkennung (Schwerbehinderung / Grad der Behinderung, GdB). Für die luxemburgischen Hilfen zählt die Anerkennung durch die ADEM.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen gelten für den Status als behinderter Arbeitnehmer?
Eine Minderung der Arbeitsfähigkeit von mindestens 30 %, ein stabilisierter Gesundheitszustand und die Fähigkeit, eine Beschäftigung auszuüben (erster Arbeitsmarkt oder geschützte Werkstatt).
An wen richte ich den Antrag?
An die Medizinische Kommission, deren Sekretariat der Service Handicap et Reclassement Professionnel der ADEM führt.
Genügt meine deutsche Anerkennung (GdB) in Luxemburg?
Nein. Der luxemburgische Status ist unabhängig von der deutschen Anerkennung: Für die luxemburgischen Hilfen ist eine Anerkennung durch die ADEM erforderlich.

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Siehe auch: die geltenden Maßnahmen und der Überblick Behinderung und Arbeit.

Rechtsgrundlage — Code du travail: Buch V, Titel VI (Art. L.561-1 ff.) — Anerkennung des Status als behinderter Arbeitnehmer. Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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