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Geltende Maßnahmen bei Behinderung in Luxemburg

Mise à jour le 23/07/2026

Geltende Maßnahmen bei Behinderung in Luxemburg

Mit dem Status als behinderter Arbeitnehmer: Arbeitsplatzanpassung, Wiedereingliederung, Beihilfen und Einstellungsquote.

Aktualisiert am 22.07.2026

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Anpassung des Arbeitsplatzes und der Ausstattung.
  • Finanzielle Beihilfen für den Arbeitgeber (u. a. Beteiligung am Gehalt).
  • Berufliche Wiedereingliederung und Begleitung durch die ADEM.
  • Beschäftigungsquote für behinderte Arbeitnehmer (Einstellungspflicht der Arbeitgeber).

Anpassung des Arbeitsplatzes

Der Arbeitgeber kann verpflichtet sein, den Arbeitsplatz anzupassen (Zugang, Ausstattung, spezielle Hilfsmittel, angepasste Arbeitszeiten), damit der behinderte Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausüben kann. Die ADEM und ihre Fachdienste begleiten diese Anpassung.

Beihilfen für den Arbeitgeber

Zur Förderung der Einstellung und des Verbleibs im Beschäftigungsverhältnis können finanzielle Beihilfen gewährt werden — insbesondere eine Beteiligung an der Vergütung, an den Kosten der Arbeitsplatzausstattung und an begleitenden Maßnahmen.

Berufliche Wiedereingliederung

Bei Verlust der Eignung für die bisherige Stelle sieht das luxemburgische Recht eine berufliche Wiedereingliederung vor — intern (anderer Posten beim selben Arbeitgeber) oder extern —, um den Verbleib im Arbeitsmarkt zu sichern.

Einstellungsquote und geschützte Werkstätten

Arbeitgeber ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl unterliegen einer Einstellungsquote für behinderte Arbeitnehmer. Wer nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein kann, kann in einer geschützten Werkstatt (atelier protégé) beschäftigt werden.

GrenzgängerDie Maßnahmen setzen die luxemburgische Anerkennung durch die ADEM voraus. Lassen Sie sich zu Ihrem konkreten Anspruch beraten.

Häufige Fragen

Welche Hilfen gibt es für behinderte Arbeitnehmer in Luxemburg?
Arbeitsplatzanpassung, spezielle Ausstattung, finanzielle Beihilfen für den Arbeitgeber (u. a. Gehaltsbeteiligung), berufliche Wiedereingliederung und Begleitung durch die ADEM.
Gibt es eine Einstellungspflicht für Arbeitgeber?
Ja, ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl gilt eine Beschäftigungsquote für behinderte Arbeitnehmer. Andernfalls ist auch eine geschützte Werkstatt möglich.

Fragen zu den Hilfen bei Behinderung? Unsere Juristen orientieren Sie.

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Siehe auch: Status erlangen und der Überblick Behinderung und Arbeit.

Rechtsgrundlage — Code du travail: Buch V, Titel VI (Art. L.562-1 ff.) — Maßnahmen zugunsten behinderter Arbeitnehmer (Anpassung, Beihilfen, Wiedereingliederung, Quote). Information geprüft am 22.07.2026, mit Richtwertcharakter, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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