Geltende Maßnahmen bei Behinderung in Luxemburg
Mit dem Status als behinderter Arbeitnehmer: Arbeitsplatzanpassung, Wiedereingliederung, Beihilfen und Einstellungsquote.
Aktualisiert am 22.07.2026Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Anpassung des Arbeitsplatzes und der Ausstattung.
- Finanzielle Beihilfen für den Arbeitgeber (u. a. Beteiligung am Gehalt).
- Berufliche Wiedereingliederung und Begleitung durch die ADEM.
- Beschäftigungsquote für behinderte Arbeitnehmer (Einstellungspflicht der Arbeitgeber).
Anpassung des Arbeitsplatzes
Der Arbeitgeber kann verpflichtet sein, den Arbeitsplatz anzupassen (Zugang, Ausstattung, spezielle Hilfsmittel, angepasste Arbeitszeiten), damit der behinderte Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausüben kann. Die ADEM und ihre Fachdienste begleiten diese Anpassung.
Beihilfen für den Arbeitgeber
Zur Förderung der Einstellung und des Verbleibs im Beschäftigungsverhältnis können finanzielle Beihilfen gewährt werden — insbesondere eine Beteiligung an der Vergütung, an den Kosten der Arbeitsplatzausstattung und an begleitenden Maßnahmen.
Berufliche Wiedereingliederung
Bei Verlust der Eignung für die bisherige Stelle sieht das luxemburgische Recht eine berufliche Wiedereingliederung vor — intern (anderer Posten beim selben Arbeitgeber) oder extern —, um den Verbleib im Arbeitsmarkt zu sichern.
Einstellungsquote und geschützte Werkstätten
Arbeitgeber ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl unterliegen einer Einstellungsquote für behinderte Arbeitnehmer. Wer nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig sein kann, kann in einer geschützten Werkstatt (atelier protégé) beschäftigt werden.
Häufige Fragen
Welche Hilfen gibt es für behinderte Arbeitnehmer in Luxemburg?
Gibt es eine Einstellungspflicht für Arbeitgeber?
Fragen zu den Hilfen bei Behinderung? Unsere Juristen orientieren Sie.
Meine Frage stellenSiehe auch: Status erlangen und der Überblick Behinderung und Arbeit.