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Behinderung und Arbeit in Luxemburg

Mise à jour le 23/07/2026

Behinderung und Arbeit in Luxemburg

Als Arbeitnehmer mit Behinderung haben Sie in Luxemburg besondere Rechte: den Status als behinderter Arbeitnehmer, angepasste Arbeitsplätze, berufliche Wiedereingliederung und Beihilfen. Als Grenzgänger gilt luxemburgisches Recht für Ihr Arbeitsverhältnis.

Behinderung und Arbeit in Luxemburg

Der Status als behinderter Arbeitnehmer eröffnet den Zugang zu konkreten Maßnahmen: angepasster Arbeitsplatz, spezielle Ausstattung, berufliche Wiedereingliederung und Beihilfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Häufige Fragen

Wer kann den Status als behinderter Arbeitnehmer erhalten?
Personen mit einer anerkannten Minderung der Arbeitsfähigkeit, nach Prüfung durch die zuständige Kommission. Details auf der Seite Status erlangen.
Welche Hilfen gibt es?
Arbeitsplatzanpassung, spezielle Ausstattung, Wiedereingliederung und Beihilfen — siehe geltende Maßnahmen.
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