Behinderung und Arbeit in Luxemburg
Als Arbeitnehmer mit Behinderung haben Sie in Luxemburg besondere Rechte: den Status als behinderter Arbeitnehmer, angepasste Arbeitsplätze, berufliche Wiedereingliederung und Beihilfen. Als Grenzgänger gilt luxemburgisches Recht für Ihr Arbeitsverhältnis.
Behinderung und Arbeit in Luxemburg
Der Status als behinderter Arbeitnehmer eröffnet den Zugang zu konkreten Maßnahmen: angepasster Arbeitsplatz, spezielle Ausstattung, berufliche Wiedereingliederung und Beihilfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.