Verlängerung der Arbeitserlaubnis
Ihre luxemburgische Arbeitserlaubnis läuft aus? Sie können sie verlängern — die Bedingungen werden dabei günstiger.
Gültigkeit und Verlängerung
- Erste Erlaubnis: höchstens 1 Jahr, für einen einzigen Beruf und eine einzige Branche.
- Ab der ersten Verlängerung: höchstens 3 Jahre, mit Zugang zu allen Branchen und Berufen.
Wann und wie verlängern?
Stellen Sie den Verlängerungsantrag in den 2 Monaten vor Ablauf Ihrer aktuellen Erlaubnis bei der Direction générale de l’immigration. Legen Sie Ihren aktuellen Arbeitsvertrag und die üblichen Nachweise bei.
Wann muss ich die Verlängerung beantragen?
In den zwei Monaten vor Ablauf Ihrer laufenden Arbeitserlaubnis, um eine Unterbrechung Ihrer Tätigkeit zu vermeiden.
Bin ich nach der Verlängerung an eine Branche gebunden?
Nein. Ab der ersten Verlängerung gilt die Erlaubnis für alle Branchen und Berufe und für bis zu 3 Jahre.
Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: geändertes Gesetz vom 29.08.2008, guichet.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.