Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis in Frankreich, weil Sie Staatsangehörige/r eines Landes des europäischen Wirtschaftsraums sind.

Für die Grenzgänger ist auch keine Aufenthaltsbescheinigung  erforderlich.

Für Ihren Arbeitsvertrag ist das französische Recht anwendbar.

Das französischen Recht unterscheidet zwei Formen von Arbeitnehmer/-innen:

  • nicht leitende Angestellte
  • leitende Angestellte

Leitende Angestellten genießen einen besonderen Status, insbesondere in was ihre Altersversorgung und ihre Arbeitszeit betrifft.

Sie besitzen einen befristeten Arbeitsvertrag (CDD)

Form des Arbeitsvertrages

Ihr Arbeitsvertrag bedarf in jedem Fall der Schriftform und wird in zweifacher Ausfertigung unterschrieben, von denen eine Ihnen ausgehändigt wird.

Dieser Arbeitsvertrag muss Ihnen spätestens 2 Tage nach Ihrer Einstellung ausgehändigt werden. Ist dies nicht der Fall, kann er in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden.

Ihr befristeter Arbeitsvertrag muss zwingend folgende Angaben enthalten:

  • den genauen Grund, weshalb der befristete Arbeitsvertrag geschlossen wurde
  • falls es sich um eine Vertretung eines Arbeitnehmers handelt: den Namen und die Qualifikationen des zu vertretenden Arbeitnehmers
  • die Bezeichnung des Arbeitsplatzes
  • die Höhe des Arbeitsentgelts und die Höhe der Entgeltbestandteile
  • das Vertragsende und die Mindestlaufzeit
  • gegebenenfalls die Dauer der Probezeit
  • eine Verlängerungsklausel für den Fall, dass dies vorgesehen und vertraglich vereinbart ist
  • die Bezeichnung des für Sie anwendbaren Tarifsvertrages
  • den Namen und die Adresse der Zusatzkasse

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur aufgrund eines Grundes der folgendenden Liste an Gründen geschlossen werden:

Als Ersatz für einen ausgefallenen Arbeitnehmer 
  • Ersatz für einen an einem Arbeitsplatz ausgefallenen Arbeitnehmer (es sei denn, dieser bleibt wegen eines Streiks von seinem Arbeitsplatz fern)
  • Ersatz für einen Arbeitnehmer, der vorübergehend in Teilzeit beschäftigt ist
  • Ersatz für einen Arbeitnehmer, der einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten hat und auf den Beginn seines Arbeitsvertrages wartet,
  • Ersatz für bestimmte Personen mit Verantwortung im Unternehmen
  • Bei endgültigem Ausscheiden eines Arbeitnehmers vor dem Abbau seines Arbeitsplatzes
Bei vorübergehend höherer Geschäftstätigkeit im Unternehmen (es sei denn, es gab im Betrieb im Laufe der vergangenen sechs Monate Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen)
  • vorübergehende Erhöhung der Geschäftstätigkeit
  • Ausübung einer bestimmten nicht auf Dauer angelegten kurzfristigen Tätigkeit
  • Ausübung dringender sicherheitsrelevanter Tätigkeiten
  • außerordentlicher Exportauftrag

Bei Saisonarbeitsplätzen oder wenn im Geschäftsbereich üblicherweise auf befristete Arbeitsverhältnisse zurückzugriffen wird, weil die Beschäftigunf zeitlich befriestet ist 

Im Rahmen der Beschäftigungspolitik oder auch als Ergänzung für Berufsausbildung 

Ihr befristeter Arbeitsvertrag muss zwingend einen der vorhergenannten Gründe anführen. Wenn Ihr befristeter Arbeitsvertrag aus einem anderen Grund geschlossen wird, kann er als unbefristeter Arbeitsvertrag eingestuft werden.

Probezeit 

Ihr befristeter Arbeitsvertrag kann eine Probezeit vorsehen. 

Die Dauer der Probezeit errechnet sich wie folgt:
befristetes ArbeitsverhältnisBerechnung der Probezeit
Befristung < 6 Monate oder mit ursprünglich vorgesehener Mindestlaufzeit < 6 Monate1 Tag pro Woche aber höchstens 2 Wochen
Befristung > 6 Monate oder mit ursprünglich vorgesehener Mindestlaufzeit > 6 Monate1 Monat

Wenn er den Vertrag während der Probezeit beenden will, muss der Arbeitgeber, eine Kündigungsfrist von 24 Stunden für weniger als 8 Tage Anwesenheit, von 48 Stunden für mehr als 8 Tage Anwesenheit einhalten, von 2 Wochen für ein Monat  Anwesenheit und von einem Monat für mehr als 3 Monate Anwesenheit.

Dauer des besfristeten Arbeitsvertrages 

Der Arbeitsvertrag endet zum darin vorgesehenen Zeitpunkt oder Ereignis. Die Dauer eines befristeten Arbeitsvertrags darf grundsätzlich – einschließlich der Verlängerung – nicht länger als 18 Monate pro Arbeitnehmer betragen.

Verlängerunf des befristeten Arbeitsvertrages

Der Arbeitsvertrag kann nur zweimal für eine Gesamtdauer von grundsätzlich höchstens 18 Monaten und ausschließlich bei einem Arbeitsvertrag, dessen Laufzeit genau bei Vertragsabschluss festgelegt wurde, verlängert werden.

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur verlängert werden, wenn dies im ursprünglichen Vertrag oder in einem Anhang zum Vertrag, der Ihnen vor dem ursprünglichen Vertragsende ausgehändigt wurde, vorgesehen ist.

Folgeregelung

Ihr Arbeitgeber kann nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags für den gleichen Arbeitsplatz und für einen Zeitraum von einem Drittel der Dauer Ihres befristeten Arbeitsvertrages keinen weiteren befristeten Arbeitsvertrag abschließen oder einen Zeitarbeitnehmer einstellen.

Nach Ablauf Ihres befristeten Arbeitsvertrages können Sie und Ihr Arbeitgeber einen neuen befristeten Arbeitsvertrag abschließen, allerdings nur an einem anderen Arbeitsplatz und nachdem eine gewisse Zeitspanne vergangen ist.

Wurde Ihr Arbeitsvertrag jedoch zur Vertretung eines aus Krankheitsgründen ausgefallenden Arbeitnehmers geschlossen, können aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit dem gleichen Arbeitnehmer geschlossen werden, auch wenn diese Arbeitsverträge genau befristet sind und ihre Gesamtlaufzeit mehr als 18 Monate beträgt.

Auflösung und Ende des Arbeitsvertrages

Der Arbeitsvertrag endet rechtmäßig mit Eintreten der im Vertrag genannten Frist. Zusätzlich zu einer Urlaubsentschädigung haben Sie normalerweise Anspruch auf eine “Präkaritätsabfindung”, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nach Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags keinen unbefristeten Arbeitsvertrag anbietet. Die Höhe der Abfindung liegt bei 10% ihres Gesamtbruttoentgelts, das Sie während ihres befristeten Arbeitsvertrages bezogen haben.  Sie muss Ihnen gleichzeitig mit Ihrem letzten Gehalt gezahlt werden.

Der Arbeitsvertrag kann weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer vorzeitig beendet werden, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe vor. In diesem Fall tritt die Kündigung unmittelbar (ohne Kündigungsfrist) in Kraft und Sie haben keinen Anspruch auf eine Abfindung wegen Vertragsbeendigung. Nur die Urlaubsentschädigung steht Ihnen zu.

Ihr befristeter Arbeitsvertrag kann aufgelöst werden, wenn der Grund für die Auflösung in der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem anderen Unternehmen liegt.

Befristeter Arbeitsvertrag für ältere Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen 

Es handelt sich hierbei um eine Schwerpunktmaßnahme für ältere Arbeitnehmer(innen), deren Bedingungen im Dekret vom 28. August 2006 näher erläutert sind. Der befristete Arbeitsvertrag soll die Rückkehr zur Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer(innen) erleichtern und ihnen zusätzlich Ansprüche für die Erlangung der Altersrente ermöglichen.

Anspruchsberechtigte:

Dieser befristete Arbeitsvertrag ist für Arbeitssuchende bestimmt, die älter als 57 Jahre sind, seit mehr als drei Monaten arbeitsuchend sind oder sich in einer persönlichen Umschulungsmaßnahme („convention de reclassement personnalisé“) befinden.

Dauer:

Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 18 Monate, welche einmal verlängert werden kann. Der Vertrag endet zu einem bei Vertragsabschluss festzulegenden Termin. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten nach Vertragsende eine Abfindung in Höhe von 10 % ihres Gesamtbruttoentgelts.

Eine besondere Form des befristeten Arbeitsvertrages

„CDD à objet défini“ oder „CDD de mission“ (= ein an einen bestimmten Vertragsgegenstand gebundener befristeter Arbeitsvertrag). Unternehmen können nur dann auf diese Vertragsform zurückgreifen, wenn eine erweiterte Branchenvereinbarung oder eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde.

Diese neue Vertragsform, die zwischen 18 und 36 Monaten dauern kann und die mit Erfüllung der festgelegten Aufgabe nach einer vorherigen Ankündigungsfrist von mindestens 2 Monaten endet, kann gewählt werden, um Ingenieure oder leitende Angestellte (im Sinne der Tarifvereinbarungen) einzustellen. Der Vertrag ist nicht verlängerbar.

Der Vertrag kann vor Ablauf vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber aus tatsächlichem und ernstem Grund nach 18 Monaten oder am Jahrestag seines Abschlusses aufgelöst werden. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 10 % seines Gesamtbruttoentgelts, wenn der Arbeitgeber den Vertrag kündigt oder wenn der Vertrag nach Ablauf nicht durch einen unbefristeten Arbeitsvertrag ersetzt wird.