Grundsätzlich ist es nicht möglich, Ihren Vertrag abzubrechen, bevor er gemäß den Bestimmungen des Projektvertrags endet.
Entscheiden Sie sich für einen Abbruch, ist Ihre Zeitarbeitsagentur berechtigt, Schadensersatz zu fordern, der dem Schaden entspricht, der ihm aufgrund des vorzeitigen Abbruchs verursacht wurde. Auf jeden Fall darf der Schadensersatzbetrag nicht höher als die Vergütung sein, die der Dauer der Kündigungsfrist entspricht, welche von Ihnen einzuhalten gewesen wäre, wenn der Vertrag unbefristet geschlossen worden wäre.