Der Sommer naht und mit ihm die traditionelle Frage des Urlaubs: Kann Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihre Ferien vorschreiben? Betriebsschließungen, Auftragsrückgang, Kollektivurlaub…
Wir ziehen Bilanz über Ihre Rechte in Frankreich und den angrenzenden Ländern!
Luxemburg
Kollektivurlaub
In Luxemburg kann der Arbeitgeber in bestimmten Sonderfällen Urlaub vorschreiben, diese Praxis ist jedoch streng geregelt. Im Falle einer Betriebsschließung für den Jahresurlaub kann eine Periode des Kollektivurlaubs eingeführt werden. Diese Periode muss jedoch im gegenseitigen Einvernehmen mit den Arbeitnehmern oder gegebenenfalls der Personalvertretung festgelegt und den Mitarbeitern spätestens im ersten Quartal des betreffenden Jahres mitgeteilt werden. Das kleine Plus: Wenn der Kollektivurlaub länger ist als die Anzahl der Urlaubstage, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat, wird die gesamte Periode dennoch als gesetzlicher Urlaub angerechnet!
Auftragsrückgang
Der Arbeitgeber hat das Recht, den Urlaub der Mitarbeiter zu organisieren. Im Falle eines Auftragsrückgangs während des Sommers kann er seinen Arbeitnehmern jedoch nicht einseitig Urlaub aufzwingen.
Belgien
In Belgien werden die Urlaubsdaten wie folgt festgelegt:
- Durch den paritätischen Ausschuss (Commission paritair), von dem der Arbeitgeber abhängt
- Mangels dessen durch den Betriebsrat
- Mangels dessen durch den Arbeitgeber und die Gewerkschaftsvertretung
- Mangels dessen durch den Arbeitgeber und die Gesamtheit der Arbeitnehmer über die Arbeitsordnung
- Mangels einer kollektiven Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer im Rahmen einer individuellen Vereinbarung
Kollektive Betriebsschließung
Der Arbeitgeber kann Sommerurlaub nur in einem präzisen gesetzlichen Rahmen vorschreiben, insbesondere im Falle einer kollektiven Betriebsschließung, vorausgesetzt, die Daten wurden gemäß den vorgesehenen Regeln (Arbeitsordnung, soziale Konzertierung oder Kollektivvereinbarung) festgelegt. In diesem Fall ist der Urlaub für die Arbeitnehmer obligatorisch. Der Arbeitgeber muss dann (vor dem 31. Dezember des Vorjahres) einen Aushang anbringen, der den Arbeitnehmern die neuen Daten des Kollektivurlaubs mitteilt, jedem Mitarbeiter eine Kopie davon aushändigen und eine Kopie an die Aufsichtsbehörde für Sozialgesetze (Contrôle des lois sociales) senden. Der Arbeitgeber kann auch die Urlaubsperioden organisieren und die Reihenfolge der Abreisen festlegen, jedoch stets unter Einhaltung der Regeln zur Konzertierung und der internen Arbeitsordnung.
Auftragsrückgang
Ein einfacher Auftragsrückgang rechtfertigt es hingegen nicht, den Arbeitnehmern Urlaub vorzuschreiben. In diesem Fall muss der Arbeitgeber grundsätzlich auf Mechanismen wie die vorübergehende Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen (Chômage temporaire pour raisons économiques) zurückgreifen.
Deutschland
In Deutschland kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nicht einseitig Sommerurlaub vorschreiben. Die Wünsche des Arbeitnehmers sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Betriebsschließung (Betriebsurlaub)
Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmern einen Teil des Jahresurlaubs vorschreiben. Diese Schließung muss durch objektive, betriebsorganisatorische Gründe gerechtfertigt sein und darf in der Regel nicht den gesamten Urlaub des Arbeitnehmers umfassen. Ein Teil der Urlaubstage muss zur freien Verfügung des Arbeitnehmers verbleiben.
Auftragsrückgang
Ein Auftragsrückgang erlaubt es dem Arbeitgeber nicht automatisch, Urlaub vorzuschreiben. Das wirtschaftliche Risiko des Arbeitsmangels liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. In solchen Situationen kann er eher auf Maßnahmen wie Kurzarbeit zurückgreifen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Schweiz
In der Schweiz legt der Arbeitgeber die Urlaubsdaten im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer fest. Er bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und nimmt dabei auf die Wünsche des Arbeitnehmers so weit Rücksicht, als dies mit den Interessen des Betriebs oder Haushalts vereinbar ist. Wenn die Daten nicht mit den Interessen des Unternehmens vereinbar sind, kann der Arbeitgeber eine Änderung des Urlaubs verlangen. Er muss den Arbeitnehmer jedoch rechtzeitig im Voraus informieren.
Jährliche Betriebsschließung
Der Arbeitgeber kann den Bezug von Urlaub während der Sommerferien vorschreiben, insbesondere im Falle einer jährlichen Betriebsschließung oder aus organisatorischen Gründen. Dieser Urlaub wird somit nur unter außergewöhnlichen Umständen vorgeschrieben. Er muss jedoch eine ausreichende Ankündigungsfrist einhalten, die in der Regel mindestens 3 Monate im Voraus beträgt, außer bei besonderen Umständen.
Vorübergehender Auftragsrückgang
Ein einfacher vorübergehender Auftragsrückgang rechtfertigt nicht zwingend die sofortige Anordnung von Urlaub. Der Arbeitgeber muss sein Recht zur Festlegung der Ferien nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausüben und die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen.
Frankreich
Urlaubsverteilung
Der Arbeitgeber kann den Zeitraum für den bezahlten Urlaub (Congés payés) nach Konsultation des Wirtschafts- und Sozialausschusses (CSE), sofern vorhanden, festlegen. Der Arbeitgeber kann die Reihenfolge der Urlaubsantritte unter Berücksichtigung folgender Kriterien festlegen:
- Familiäre Situation (Kinder, Personen mit Behinderung im Haushalt etc.)
- Betriebszugehörigkeit (Ancienneté)
- Tätigkeit bei anderen Arbeitgebern
Einmal festgelegte Daten können im Prinzip nicht weniger als 1 Monat vor dem geplanten Abreisedatum geändert werden, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Der Arbeitgeber muss die Information schriftlich oder per Aushang mitteilen, damit die Arbeitnehmer Zeit haben, sich zu organisieren.
Betriebsschließung
Der Arbeitgeber kann auch im Falle einer Betriebsschließung während der Sommerferien Urlaub vorschreiben. In diesem Fall sind die Arbeitnehmer verpflichtet, ihren Urlaub in diesem Zeitraum zu nehmen. Wenn ein Arbeitnehmer nicht genügend Urlaubstage erworben hat, um die gesamte Schließung abzudecken, kann er je nach Situation eine finanzielle Unterstützung von France Travail erhalten oder seinen Arbeitgeber bitten, Urlaub im Voraus (Congés par anticipation) zu nehmen. Im Falle einer Ablehnung durch den Arbeitgeber kann er in unbezahlten Urlaub (Congé sans solde) geschickt werden. Zu beachten ist: Wenn das Unternehmen für eine Anzahl von Tagen geschlossen bleibt, die die Dauer des gesetzlichen Jahresurlaubs (30 Werktage) überschreitet, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für jeden Werktag der Schließung über diese Dauer hinaus eine Tagesentschädigung.
Auftragsrückgang
Ein einfacher Auftragsrückgang erlaubt es dem Arbeitgeber hingegen nicht, von heute auf morgen Urlaub vorzuschreiben. Er muss die gesetzlichen Ankündigungsfristen und die für die Festlegung des Urlaubs geltenden Regeln einhalten.