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Krankenversicherung: Verwechseln Sie nicht die Formulare S1, S2 und S3

02/10/2025
Mahaut Cremel

Zwischen den Formularen S1, S2 und S3 zu navigieren, kann für Grenzgänger kompliziert erscheinen. Dieser Artikel erklärt klar, wofür jedes Dokument gedacht ist, wie man es erhält und gibt konkrete Beispiele zum besseren Verständnis.

Das Formular S1: Gesundheitsversorgung im Wohnsitzland

Wofür dient das Formular S1?

Das Formular S1 ist ein Dokument, das es einem versicherten Grenzgänger, der in einem EU-Land (oder im EWR/Schweiz) arbeitet, sowie seiner Familie ermöglicht, sich bei der Krankenkasse des Wohnsitzlandes einzuschreiben. Es garantiert den Zugang zu Gesundheits- und Mutterschaftsleistungen in diesem Land.

Zur Information: Das Formular S1 ersetzt die Formulare E106, E109, E120 und E121.

Wer stellt das Formular S1 aus und wie wird es verwendet?

Das Formular S1 wird von der zuständigen Krankenversicherungseinrichtung oder in bestimmten Fällen von der rentenzahlenden Kasse ausgestellt.

Beispiel: Wenn Sie in Frankreich versichert sind, wird dieses Dokument von der CPAM ausgestellt.

Das Formular muss so schnell wie möglich an die zuständige Institution im Wohnsitzland übermittelt werden, die die Anmeldung der betroffenen Personen vornimmt.

Konkretes Beispiel

Ein Grenzgänger wohnt in Frankreich, arbeitet jedoch in Luxemburg und zahlt dort in die Sozialversicherung ein. Damit er und seine Familie sich in Frankreich behandeln lassen können, muss er das Formular S1 beantragen. Dieses Dokument ermöglicht ihm, französische Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen, während er in Luxemburg versichert bleibt.

Das Formular S2: Geplante medizinische Behandlung im Ausland

Wofür dient das Formular S2?

Das Formular S2 bestätigt, dass eine in einem EU-Land (im EWR oder in der Schweiz) versicherte Person berechtigt ist, eine geplante medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen.

Zur Information: Das Formular S2 ersetzt das Formular E112.

Wer stellt das Formular S2 aus und wie wird es verwendet?

Das Formular muss vor der Abreise bei der Krankenkasse oder Sozialversicherung des Wohnsitzlandes beantragt werden. Das Formular S2 muss anschließend bei der Gesundheitseinrichtung des Landes vorgelegt werden, in dem die geplante Behandlung stattfindet.

Konkretes Beispiel

Ein Grenzgänger lebt in Frankreich und ist bei der französischen Sozialversicherung versichert. Sein Arzt stellt fest, dass er eine spezialisierte Herzoperation benötigt, die im örtlichen Krankenhaus jedoch nicht zeitnah durchgeführt werden kann.

Mit dem Formular S2 kann sich dieser Grenzgänger in einem Krankenhaus in Deutschland behandeln lassen, wo der Eingriff schneller möglich ist. Das S2 garantiert, dass die Kosten von der französischen Sozialversicherung übernommen werden – unter Einhaltung der nationalen Gesetzgebung.

Das Formular S3: Gesundheitsleistungen für ehemalige Grenzgänger im Ruhestand

Wofür dient das Formular S3?

Das Formular S3 ermöglicht es ehemaligen Grenzgängern mit einer Invaliditäts- oder Altersrente, weiterhin bestimmte Gesundheitsleistungen zu erhalten.

Wurde eine medizinische Behandlung im letzten Beschäftigungsland begonnen, kann der Betroffene diese Behandlung dort fortsetzen und weiterhin die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.

Für den Beginn einer neuen Behandlung im letzten Beschäftigungsland ist es jedoch erforderlich, das Formular S3 zu beantragen und bestimmte Bedingungen zu erfüllen:

  • Der Rentenempfänger muss mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre vor Rentenbeginn als Grenzgänger gearbeitet haben, und
  • diese Tätigkeit muss in einem Land der Großregion ausgeübt worden sein.

Wer stellt das Formular S3 aus und wie wird es verwendet?

Das Dokument wird von der zuständigen Institution ausgestellt und muss vom ehemaligen Grenzgänger oder einem Familienmitglied bei der Krankenkasse im Wohnsitzland vorgelegt werden. Nach Vorlage ermöglicht es den Zugang zu den Gesundheitsleistungen des Landes, in dem die Person gearbeitet hat, als ob sie dort wohnhaft wäre. Die Kosten werden von der Institution des Landes übernommen, das die Rente zahlt.

Konkretes Beispiel

Ein Grenzgänger lebt in Frankreich und hat in Belgien gearbeitet. Wenn eine Person mehrere Renten bezieht, darunter eine aus ihrem Wohnsitzland (Frankreich), wird sie dort in die Sozialversicherung eingegliedert. Möchte dieser Grenzgänger jedoch eine neue Behandlung in Belgien beginnen, muss er ein Formular S3 bei seiner CPAM beantragen. Diese Kostenübernahme ist nur möglich, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre vor Rentenbeginn mindestens zwei Jahre als Grenzgänger in einem Land der Großregion gearbeitet hat.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen über Gesundheitsversorgung, besuchen Sie unsere Länderseiten:

Um alles über Ihre Rentenversicherung als Grenzgänger zu erfahren, lesen Sie außerdem:  Retraite : affiliation des travailleurs frontaliers

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