Formular 5011: Bestätigung online über die sichere Nachrichtenfunktion
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Die Bestätigung durch die französische Steuerverwaltung ist ein unverzichtbarer Schritt im Verfahren zur Freistellung von der deutschen Lohnsteuer für Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich. Lange Zeit war dafür ein Gang zum Schalter nötig – heute lässt sich diese Formalität bequem online über Ihr persönliches Konto auf impots.gouv.fr erledigen. Eine praktische, noch wenig bekannte Lösung, die Sie sich merken sollten.
Das Formular 5011 und seine Bestätigung: Worum geht es?
Nach Artikel 13 Absatz 5 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ist ein Arbeitnehmer, der in Frankreich wohnt und unter den Bedingungen der Grenzgängerregelung in Deutschland arbeitet, mit seinem Gehalt in Frankreich steuerpflichtig. Damit sein deutscher Arbeitgeber keine Lohnsteuer mehr einbehält, muss er beim deutschen Finanzamt eine Freistellungsbescheinigung beantragen.
Das Formular 5011 ist der Vordruck für diesen Antrag. Es wird vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber ausgefüllt und anschließend der französischen Steuerverwaltung vorgelegt, die nach Prüfung des Wohnsitzes ihren Stempel darauf setzt. Erst mit dieser Bestätigung kann das Formular beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Zwei Wege – einer davon ohne Behördengang
Die Abgabe des Formulars am Schalter Ihres Finanzamts für Privatpersonen („service des impôts des particuliers“, SIP) ist weiterhin möglich. Es gibt jedoch eine flexiblere Alternative: die Übermittlung des eingescannten Formulars über die sichere Nachrichtenfunktion („messagerie sécurisée“) Ihres persönlichen Kontos. So sparen Sie sich den Weg und können den Antrag stellen, wann es Ihnen passt.
Der Online-Antrag Schritt für Schritt
Prüfen Sie vorab, ob das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist – sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Arbeitgeber. Scannen Sie es anschließend vollständig ein, am besten im PDF-Format, und achten Sie darauf, dass alle Angaben gut lesbar sind.
- Melden Sie sich in Ihrem persönlichen Konto („espace particulier“) auf impots.gouv.fr an.
- Öffnen Sie die sichere Nachrichtenfunktion („messagerie sécurisée“) oben rechts auf der Seite, neben Ihrem Namen.
- Klicken Sie auf „Écrire“ (Schreiben) und wählen Sie in den Dropdown-Menüs nacheinander:
- Demande de documents (bordereaux, justificatifs, avis d’imposition);
- Attestation de résidence (résidents français, frontaliers);
- Attestation de résidence fiscale pour les frontaliers franco-allemands.
- Formulieren Sie im Textfeld Ihre Bitte um Abstempelung des Formulars 5011 und fügen Sie das eingescannte Dokument über „Ajouter un document“ (Dokument hinzufügen) bei.
- Bestätigen Sie den Versand. Das bestätigte Formular wird Ihnen über die Nachrichtenfunktion zurückgeschickt.
Ihre Nachricht können Sie zum Beispiel so formulieren (auf Französisch): « Madame, Monsieur, je vous prie de bien vouloir trouver ci-joint mon formulaire 5011, complété par mon employeur, et vous remercie d’y apposer le cachet du service afin que je puisse le présenter à l’administration fiscale allemande. »
Der weitere Ablauf bleibt unverändert
Nach Erhalt der Bestätigung wird das für die deutsche Verwaltung bestimmte Exemplar beim zuständigen Finanzamt eingereicht, das die Freistellungsbescheinigung ausstellt. Diese ist in der Regel drei Jahre gültig. Wir empfehlen Ihnen, sich das Ablaufdatum zu notieren, um die Verlängerung rechtzeitig zu beantragen und zu vermeiden, dass erneut Lohnsteuer von Ihrem Gehalt einbehalten wird.
Gut zu wissen: Die Bezeichnungen der Rubriken in der sicheren Nachrichtenfunktion können sich ändern. Finden Sie die oben genannten Bezeichnungen nicht genau so wieder, wählen Sie die passendste Rubrik zu Wohnsitzbescheinigungen für Grenzgänger. Denken Sie außerdem daran, eine Kopie des übermittelten Formulars und der erhaltenen Antwort aufzubewahren.
