13. Monatsgehalt und Jahresendprämie: Welche Rechte haben Grenzgänger?
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Sie sind Grenzgänger und fragen sich, ob Sie Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt oder eine Jahresendprämie haben? In Frankreich, Luxemburg, Deutschland, Belgien und der Schweiz gilt derselbe Grundsatz: Kein Gesetz schreibt diese Prämie vor, sie wird jedoch verbindlich, sobald ein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine betriebliche Übung sie vorsieht.
Dieser Artikel stellt diesen gemeinsamen Grundsatz und die wenigen Besonderheiten der einzelnen Länder vor.
In Luxemburg
Das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch (Code du travail) schreibt weder ein 13. Monatsgehalt noch eine Jahresendprämie vor. Diese Gratifikation ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Sie wird jedoch in drei Fällen einforderbar:
- wenn sie im Arbeitsvertrag vorgesehen ist;
- wenn sie im anwendbaren Kollektivvertrag vorgesehen ist;
- wenn sie sich aus einer betrieblichen Übung ergibt.
Besteht eine solche Regelung, erhalten befristet Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte die Prämie unter denselben Bedingungen wie unbefristet Beschäftigte, anteilig zu ihrer Arbeitszeit.
👉 13. Monatsgehalt in Luxemburg (auf Französisch)
In Frankreich
Das französische Arbeitsgesetzbuch verpflichtet den Arbeitgeber nicht, ein 13. Monatsgehalt oder eine Jahresendprämie zu zahlen. Diese zusätzlichen Vergütungen werden jedoch einforderbar, wenn eine Verpflichtung sie vorsieht. Diese Verpflichtung kann:
- im Arbeitsvertrag oder in einer Kollektivvereinbarung festgelegt sein;
- sich aus einer regelmäßigen Praxis des Unternehmens ergeben (betriebliche Übung, „usage“);
- auf einer Entscheidung beruhen, die der Arbeitgeber allein getroffen hat (einseitige Zusage, „engagement unilatéral“).
In Deutschland
In Deutschland sieht das Gesetz keinen automatischen Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld vor.
Arbeitnehmer können jedoch Anspruch darauf haben, wenn die Zahlung in einer der folgenden Grundlagen vorgesehen ist:
- im Arbeitsvertrag;
- in einem Tarifvertrag;
- in einer Betriebsvereinbarung;
- durch eine betriebliche Übung, die sich aus der regelmäßigen Zahlung der Prämie ergibt.
👉 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld in Deutschland (auf Französisch)
In Belgien
In Belgien ist die Jahresendprämie (oder das 13. Monatsgehalt) gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ob sie gezahlt wird, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen, hängt in der Regel vom anwendbaren kollektiven Arbeitsabkommen, vom Arbeitsvertrag oder von einer betrieblichen Übung ab. Dienstalter, Anwesenheitszeit und die Umstände der Vertragsbeendigung können sich auf ihre Höhe auswirken.
Grundsätzlich legt das auf Sektorebene in der paritätischen Kommission geschlossene kollektive Arbeitsabkommen (KAA, „CCT“) die Regelung der Prämie fest. Ein Unternehmens-KAA oder die Arbeitsordnung kann diese Regelung ergänzen oder ersetzen, jedoch nur, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger ist.
👉 Jahresendprämie in Belgien (auf Französisch)
In der Schweiz
Kein Schweizer Gesetz schreibt einen 13. Monatslohn vor. Er ist geschuldet, wenn er im Arbeitsvertrag, in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder im Personalreglement vorgesehen ist, und hat dann Lohncharakter. Bei einem Austritt im Laufe des Jahres wird er anteilig zur geleisteten Arbeitszeit ausbezahlt.
