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Der Arbeitsvertrag

Mise à jour le 08/06/2021

Sie brauchen keine Arbeitserlaubnis in Frankreich, weil Sie Staatsangehörige/r eines Landes des europäischen Wirtschaftsraums sind.

Für die Grenzgänger ist auch keine Aufenthaltsbescheinigung  erforderlich.

Für Ihren Arbeitsvertrag ist das französische Recht anwendbar.

Das französischen Recht unterscheidet zwei Formen von Arbeitnehmer/-innen:

  • nicht leitende Angestellte
  • leitende Angestellte

Leitende Angestellten genießen einen besonderen Status, insbesondere in was ihre Altersversorgung und ihre Arbeitszeit betrifft.

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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