Erfahren Sie mehr über die Kindergeldbeträge in Deutschland, deren mögliche Verlängerungen sowie Zuschüsse für besondere Situationen wie Behinderung oder Studium!
Geburts / Adoptionsbeihilfe
Auch wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet, ist Frankreich für die Auszahlung des Geburtszuschusses zuständig. Hier gibt es keine differenzielle Ergänzungsleistung
Kindergeld
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld in Deutschland 259 Euro pro Monat und pro Kind, unabhängig von der Position des Kindes in der Geschwisterreihe. Diese Leistung wird bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Der Bezug kann bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden, wenn das Kind Studium, eine berufliche Ausbildung absolviert oder zivildienstlich tätig ist. Bei Arbeitslosigkeit des Kindes kann die Zahlung bis zum 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.
Für Kinder mit einer vor dem 25. oder 27. Lebensjahr (je nach Geburtsjahr) anerkannten Behinderung kann das Kindergeld ohne Altersbegrenzung gezahlt werden.
In Deutschland können Familien im Falle einer Behinderung oder Krankheit eines Kindes zusätzliche Leistungen erhalten. Dazu gehören:
- Verlängerung des Kindergeldes über das 25. Lebensjahr hinaus,
- steuerliche Freibeträge (Behinderten-Pauschbetrag),
- direkte Zuschüsse für zusätzliche Ausgaben (Mehrbedarf) über Sozialleistungen.
Diese Regelungen sollen die zusätzlichen Kosten ausgleichen, die durch die besondere Situation des Kindes entstehen.