Frankreich oder Deutschland: Wer zahlt Ihre Familienleistungen? Die EU-Verordnung (EG) 883/2004 und ihre Durchführungsverordnung (EG) 987/2009 bestimmen ein vorrangiges Land – grundsätzlich das Beschäftigungsland, unter Berücksichtigung der Situation der gesamten Familie. Das andere Land ergänzt, wenn seine Leistungen höher sind, durch einen Differenzbetrag.
Die 3 möglichen Situationen
Sie arbeiten in Deutschland, Ihr Ehepartner ist in Frankreich nicht erwerbstätig (weder arbeitslos noch krank- oder mutterschaftsbedingt): Deutschland ist vorrangig. Frankreich zahlt gegebenenfalls eine Differenzleistung.
Beide Elternteile arbeiten in Deutschland: Deutschland, Beschäftigungsland beider Eltern, ist vorrangig. Frankreich zahlt anschließend gegebenenfalls eine Differenzleistung.
Sie arbeiten in Deutschland, Ihr Ehepartner in Frankreich: Frankreich ist vorrangig (Wohnort der Kinder). Deutschland zahlt gegebenenfalls einen Differenzbetrag – häufig, da das Kindergeld (259 €/Kind im Jahr 2026) oft höher ist.
💡 Der richtige Reflex: Stellen Sie gleichzeitig einen Antrag bei den Stellen beider Länder, um Ihre Ansprüche so schnell wie möglich geltend zu machen.
Wo den Antrag stellen?
Kindergeld (Basis-Familienleistung)
Für alle in Frankreich wohnhaften Grenzgänger, unabhängig vom Bundesland, in dem Sie arbeiten, ist eine einzige Kasse zuständig: die Familienkasse Baden-Württemberg West (Bundesagentur für Arbeit) in Karlsruhe. Sie bearbeitet sämtliche Kindergeld-Anträge der in Frankreich wohnhaften Familien.
Familienkasse Baden-Württemberg West, D-76088 Karlsruhe
Kostenlose Rufnummer aus Deutschland: 0800 4555530 · Offizielle Kontaktdaten (arbeitsagentur.de)
Elterngeld
Anders als beim Kindergeld gibt es für das Elterngeld keine einheitliche „Grenzgänger“-Kasse: Die zuständige Stelle richtet sich nach dem Bundesland, in dem Ihr Arbeitgeber (Firmensitz) liegt.
| Bundesland Ihres Arbeitgebers in Deutschland | Wo Sie Ihren Elterngeld-Antrag stellen |
|---|---|
| Saarland | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie — Elterngeldstelle (Landesamt für Soziales), Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken. Tel.: (0681) 9978-0 · elterngeld@las.saarland.de saarland.de — Elterngeldstelle |
| Rheinland-Pfalz | Das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt (Kreis- oder Stadtverwaltung). Elterngeld-Infos — Land Rheinland-Pfalz |
| Baden-Württemberg | L-Bank — Landeskreditbank Baden-Württemberg, Familienförderung, 76113 Karlsruhe. Kostenlose Rufnummer: 0800 6645471 l-bank.de — Elterngeld |
Damit Ihr Antrag zügig bearbeitet wird, informieren Sie die Familienkasse frühzeitig über jede Änderung Ihrer Situation: Arbeitgeberwechsel, Geburt, Trennung…
Häufige Fragen
Welches Land ist vorrangig, wenn nur ein Elternteil arbeitet, in Deutschland?
Deutschland, das Beschäftigungsland, ist vorrangig. Frankreich kann eine Differenzleistung zahlen, wenn seine Leistungen höher gewesen wären.
Was passiert, wenn mein Ehepartner in Frankreich arbeitet?
Frankreich wird vorrangig, da die Kinder dort wohnen. Deutschland zahlt dann gegebenenfalls einen Differenzbetrag – die Differenz zwischen dem Kindergeld und den französischen Leistungen.
Wie wird der deutsche Differenzbetrag gezahlt?
Auf Antrag bei der Familienkasse, mit den Formularen E 401 und E 411. Er entspricht dem Überschuss zwischen dem theoretischen Kindergeld und den bezogenen französischen Leistungen.
Siehe auch in diesem Dossier
Eine Frage zu Ihrer Situation?
Unsere auf das Grenzgängerrecht spezialisierten Juristen antworten Ihnen kostenlos. Kontakt →