Muster im Hintergrund Muster im Hintergrund
Suche

Menü

Menü

Finden Sie uns auf

Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Zugang zum ersten zyklus des hochschulstudiums

Mise à jour le 13/03/2024

Kandidaten mit Staatsbürgerschaften der Europäischen Union

Alle Studenten, die sich an einer Universität in Luxemburg anmelden möchten und über kein Diplom verfügen, das von Seiten des luxemburgischen Erziehungsministeriums (Ministère de l’Éducation Nationale) erlassen wurde, müssen einen Antrag auf Anerkennung ihres Diploms der Sekundarstufe stellen. Die Anträge müssen an die folgende Adresse übermittelt werden:

Ministère de l’Éducation Nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse (Men)
Service de la reconnaissance des diplômes

18-20 montée de la Pétrusse
L – 2327 Luxembourg / Luxemburg
Tel. +352 247 85 910
reconnaissance@men.lu
www.men.public.lu

Eine Anerkennung kann für die Bescheinigungen / Diplome des Studienabschlusses erlangt werden, wenn diese im Besonderen den folgenden Kriterien entsprechen:

  • Sie müssen sich auf einen Bildungsweg beziehen, der mindestens 12 darauffolgende, mit Erfolg abgeschlossene Schuljahre umfasst;
  • Sie müssen den Zugang zu den Hochschul- oder universitären Studien im Herkunftsland verschaffen.

Luxemburg hat eine gegenseitige Anerkennung der Diplome der Sekundärstufe (die diese Bedingungen erfüllen) mit den Mitgliedstaaten des Europarates und mit einigen Staaten, die keine Mitglieder des Europarates sind, vereinbart. Die Liste der Länder ist auf der Webseite der Universität von Luxemburg abrufbar unter www.uni.lu.

Vorgehensweise

Die Informationen und Antragsformulare können auf der Webseite der Universität Luxemburg unter www.uni.lu

eingesehen werden. Die Verwaltungsseite von Luxemburg unter www.guichet.public.lu, enthält auch die Formulare für den Online-Antrag in der Rubrik « Demander une reconnaissance de diplôme » (Die Anerkennung eines Diploms beantragen).

Kandidaten ohne die Staatsbürgerschaft der Europäischen Union

Zusätzlich zu den oben angeführten, erforderlichen Bedingungen (Bildungsweg von mindestens 12 Jahren, Diplom, das zum Zugang zu den Hochschul- oder universitären Studien im Herkunftsland verschafft), wird die Anerkennung als luxemburgisches Abitur nur gewährt, wenn eine im Folgenden angeführte Bedingung erfüllt wird :

  • Der Antragsteller ist Inhaber eines Diploms, das von Seiten eines anerkannten Instituts für sekundäre Bildung erlassen wird, das sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet und einen Abschluss eines Zyklus von Hochschulstudien von der Mindestdauer von 3 Jahren (Bachelor / bac+3, 180 ECTS Credits) ermöglicht.
  • Der Antragsteller kann eine förmliche Anmeldung zwecks Hochschulstudiums in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union vornehmen, falls das Abschlussdiplom der Sekundarstufe (für das er die Anerkennung beantragt) den folgenden Kriterien entspricht: Die Prüfungsproben des Diploms müssen mindestens in 2 verschiedenen Sprachen (wovon Französisch oder Deutsch) und in verschiedenen Fächern (Human- und Sozialwissenschaften, Naturwissenschaften, Mathematik, Technologie, Kunst und bildende Künste) erfolgt sein.
  • Der Antragsteller ist Inhaber eines Diploms, das von Seiten eines Hochschulinstituts erlassen wurde, das seitens eines Drittlandes anerkannt wird und einen Hochschulstudienverlauf von mindestens 3 Jahren vorsieht und über eine Sprachbescheinigung auf Niveau B2 (innerhalb des allgemeinen europäischen Referenzrahmens) für die Sprachen Letzeburgisch, Französisch oder Deutsch verfügt.

Vorgehensweise

Die Formulare für den Anerkennungsantrag können auf der Seite www.guichet.public.lu heruntergeladen werden. Die Dokumente müssen in einer der drei offiziellen Sprachen des Großherzogtums Luxemburg (Französisch, Letzeburgisch oder Deutsch) oder in englischer Sprache verfasst sein oder von Seiten eines in Luxemburg ermächtigten Übersetzers in eine dieser Sprachen übersetzt werden.

Der Antragsteller erhält innerhalb eines Zeitraums von 2-6 Wochen nach dem Eingang der vollständigen Unterlagen beim luxemburgischen Ministerium für Erziehung, Kindheit und Jugend (Ministère de l’Education nationale, de l’Enfance et de la Jeunesse) Rücksprache.

Falls das Diplom nicht anerkannt ist

Während der Kandidat seinen Antrag auf Anerkennung des Diploms stellt, muss er das Verfahren für die Einschreibung beim Dienst für die Studien und das Studentenleben (Service des Études et de la Vie Étudiante – SEVE) einreichen. Falls sein Diplom nicht anerkannt wird, wird der SEVE den Kandidaten zu einer Aufnahmeprüfung laden.

Falls die Aufnahmeprüfung bestanden wird, ist es möglich, den Zugang zu allen Studiengängen der Universität (akademischen oder beruflichen Bachelor) zu erlangen.

Kosten für den Antrag auf Anerkennung

Jeglicher Antrag zwecks Anerkennung des Diploms der Sekundarstufe wie Baccalauréat oder Abitur ist kostenpflichtig und unterliegt der Zahlung einer Steuer in Höhe von:

  • 75 € für die Diplome, die von den Ländern erlassen wurden, die das Übereinkommen von Paris und Lissabon unterzeichnet haben.
  • 125 € für die Diplome, die von den Ländern erlassen wurde, die das Übereinkommen von Paris und Lissabon nicht unterzeichnet haben.
Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt