Hochschulstudien fortsetzen

Kandidaten mit Staatsbürgerschaften der Europäischen Union

Jeder Student, der sich während der Studien an der Universität von Luxemburg anmelden möchte, muss verpflichtend sein vorheriges universitäres oder Hochschuldiplom in das Register der Titel von Luxemburg eintragen. Die Eintragung erfolgt über die folgende Adresse:

Ministère de l’Enseignement Supérieur et de la Recherche

20, Montée de la Pétrusse
L – 2912 Luxembourg
Tel. +352 247 86 639
www.mesr.public.lu

Ein ausländischer Hochschulstudientitel wird unter den folgenden Bedingungen ins Register der Titel eingetragen:

  • Falls er gemäß den Gesetzen und Regelungen des Landes erlassen wurde, in dem der Titel verliehen wurde.
  • Falls er einen definitiven Hochschulstudientitel darstellt.
  • Falls es Studien von einer Dauer von mindestens 3 Jahren vorsieht.

Nach ihrem Erhalt muss eine Abschrift der Eintragung beim Service des Études et de la Vie Étudiante im Register hinterlegt werden. Falls dies nicht erfolgt, kann kein Diplom, das von der Universität Luxemburg erlassen wird, ausgehändigt werden.

Kandidaten mit Staatsbürgerschaften ausserhalb der Europäischen Union

Alle Studenten, die aus Drittländern stammen (und nicht in Luxemburg ansässig sind) und sich ins dritte oder fünfte Semester des Bachelorstudiums, einen Masterstudiengang oder für ein Doktorat anmelden möchten, müssen sich bei SEVE-Büro vorstellen und ihr Hochschuldiplom dabei haben.

Das SEVE wird dann eine Aufnahmeprüfung einberufen.

Gleichzeitig muss die Online-Anmeldung auf der Webseite der Universität erfolgen.

Die Aufnahmeprüfung besteht aus den folgenden Tests:
  • Aus eine Sprachtest in zwei Sprachen der ausgewählten Studienrichtung.
  • Aus einer Aufsatzprobe zu einem Thema des Allgemeinwissens in einer der beiden Sprachen der ausgewählten Studienrichtung.
  • Aus einem Mathematiktest.

Falls der Kandidat die Aufnahmeprüfung besteht, muss er einen Antrag zwecks Anerkennung der in der Vergangenheit absolvierten Universitätsstudien (für das ganze erfolgreich abgeschlossene Universitätsjahr) stellen. In diesem Falle muss er sich mit dem SEVE-Büro in Verbindung setzen. Dieses wird seine Unterlagen an das Bewertungskomitee der Fakultät übermitteln, das seinerseits die Entscheidung über das Niveau der Aufnahme (zweites oder drittes Jahr Bachelor, Master) treffen wird.