Luxemburg
Anerkennungsverfahren
Stand 2026
Im luxemburgischen Anerkennungsverfahren geht es nicht um ein Sprachzertifikat, sondern um zwei praktische Fragen: in welcher Sprache Sie Ihren Antrag einreichen, und wer Ihre Unterlagen übersetzen darf. Bei reglementierten Berufen kommt die Sprache dann doch ins Spiel — aber erst danach.
2Antragssprachen: Französisch oder Deutsch
0Sprachzertifikat für die Eintragung im Titelregister
3Amtssprachen, die im Berufsleben zählen
Das Wichtigste
- Antragssprache: die luxemburgische Verwaltung nimmt Anträge auf Französisch oder Deutsch an. Für Antragsteller aus Deutschland und Ostbelgien ist das ein echter Vorteil — keine Übersetzung des Antrags selbst nötig.
- Ihre Zeugnisse brauchen eine beglaubigte Übersetzung ins Französische oder Deutsche, angefertigt von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer.
- Für die Eintragung im Titelregister ist kein Sprachzertifikat vorgesehen: geprüft wird Ihr Diplom, nicht Ihr Sprachniveau.
- Bei reglementierten Berufen — Gesundheitswesen, Recht, Lehramt — prüft die zuständige Fachbehörde, ob Sie den Beruf sprachlich ausüben können. Das ist ein eigenes Verfahren, das nach der Anerkennung kommt.
- Im öffentlichen Dienst werden in der Regel Kenntnisse der drei Amtssprachen verlangt — Luxemburgisch eingeschlossen. Das ist keine Anerkennungsfrage, aber es entscheidet über Ihre Bewerbung.
Der Punkt, den man erst spät entdeckt. Nach der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie darf eine Sprachprüfung erst nach der Anerkennung Ihrer Qualifikation verlangt werden und muss verhältnismäßig sein. Lassen Sie also zuerst den Titel eintragen. Wer die Reihenfolge umdreht, verhandelt ohne Bescheid in der Hand.
Welche Sprache wofür
| Schritt | Sprache |
|---|---|
| Antrag auf Eintragung im Titelregister | Französisch oder Deutsch |
| Zeugnisse und Notenübersichten | Beglaubigte Übersetzung ins Französische oder Deutsche |
| Gleichwertigkeit des Sekundarabschlusses | Französisch oder Deutsch, kein Zertifikat |
| Reglementierter Beruf | Eigene Sprachprüfung der Fachbehörde, nach der Anerkennung |
| Öffentlicher Dienst | In der Regel drei Amtssprachen |
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