Kann mein Arbeitgeber den Vertrag vorzeitig beenden?
Dieselbe Bindung, die Sie hält, hält auch die Agentur. Ein Vertrag auf bestimmte Dauer kann nicht einfach abgebrochen werden, weil der Einsatzbetrieb Sie nicht mehr braucht.
- Ihr Arbeitgeber ist die Agentur, nicht der Einsatzbetrieb. Nur sie kann den Vertrag beenden.
- Der Vertrag läuft grundsätzlich bis zum vereinbarten Termin.
- Eine vorzeitige Beendigung ist während der Probezeit, im Einvernehmen oder bei schwerwiegendem Grund möglich.
- Wird ein Vertrag mündlich geschlossen oder fehlt die Angabe der bestimmten Dauer, gilt er automatisch als unbefristet.
Wenn der Einsatzbetrieb Sie nicht mehr braucht
Das ist die häufigste Situation — und der häufigste Irrtum. Wenn der Einsatzbetrieb den Einsatz vorzeitig beendet, bedeutet das nicht automatisch das Ende Ihres Arbeitsvertrags. Ihr Vertrag besteht mit der Agentur, und die Beziehung zwischen Agentur und Einsatzbetrieb ist ein davon getrennter Überlassungsvertrag. Fragen Sie die Agentur in diesem Fall schriftlich, wie sie den verbleibenden Zeitraum handhabt.
- Eine Klausel im Überlassungsvertrag, die dem Einsatzbetrieb verbietet, Sie nach dem Einsatz einzustellen, ist nichtig. Wenn Ihnen jemand sagt, eine Übernahme sei vertraglich ausgeschlossen, stimmt das nicht.
- Stellt der Einsatzbetrieb Sie anschließend für dieselbe Tätigkeit ein, darf im neuen Arbeitsvertrag keine Probezeit mehr vereinbart werden. Sie haben sich bereits bewährt.
Was Sie tun sollten
- Alles schriftlich verlangenEine vorzeitige Beendigung, eine Aufhebungsvereinbarung, eine Verkürzung des Einsatzes: verlangen Sie jede dieser Mitteilungen schriftlich von der Agentur. Eine mündliche Ankündigung im Betrieb ist keine Vertragsbeendigung.
- Ihren Vertrag nachlesenSteht dort eine bestimmte Dauer? Eine Probezeit, und wenn ja, bis wann? Diese beiden Angaben entscheiden darüber, was rechtlich möglich ist. Fehlt die Angabe der bestimmten Dauer, gilt Ihr Vertrag als unbefristet — mit deutlich stärkerem Schutz.
- Sich beraten lassen, bevor Sie etwas unterschreibenInsbesondere bevor Sie eine Aufhebungsvereinbarung unterzeichnen. Was einvernehmlich aussieht, kann Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld in Ihrem Wohnsitzstaat verändern.
- Bei Streit das ITM einschaltenDas Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt ist die zuständige Aufsichtsbehörde für das luxemburgische Arbeitsrecht und nimmt Beschwerden entgegen.
Unsere Juristen lesen Ihren Vertrag und die Beendigungsmitteilung kostenlos gegen — auf Deutsch, und mit Kenntnis beider Rechtsordnungen.
Häufige Fragen
Der Einsatzbetrieb hat mir gesagt, ich soll morgen nicht mehr kommen. Ist mein Vertrag beendet?
Nicht automatisch. Ihr Arbeitsvertrag besteht mit der Agentur, nicht mit dem Einsatzbetrieb. Dass dieser den Einsatz beendet, beendet nicht Ihren Vertrag. Wenden Sie sich sofort schriftlich an die Agentur und fragen Sie, wie sie den verbleibenden Zeitraum handhabt.
Darf mir verboten werden, beim Einsatzbetrieb fest anzufangen?
Nein. Eine Klausel im Überlassungsvertrag, die dem Einsatzbetrieb die Einstellung des Zeitarbeitnehmers nach dem Einsatz verbietet, ist nichtig. Und wenn Sie für dieselbe Tätigkeit fest eingestellt werden, darf im neuen Vertrag keine Probezeit mehr vereinbart werden.
Mein Vertrag wurde nur mündlich geschlossen. Was gilt?
Dann gilt er automatisch als unbefristeter Vertrag — ebenso, wenn die Angabe der bestimmten Dauer fehlt. Das ist für Sie günstiger, denn ein unbefristeter Vertrag genießt einen deutlich stärkeren Kündigungsschutz. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Quellen, geprüft am 25. August 2026 — Guichet.lu — Zeitarbeitsverhältnis · Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) · Code du travail. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.