Belästigung am Arbeitsplatz: die Definitionen
Mobbing, sexuelle oder diskriminierende Belästigung in Luxemburg: was das Gesetz genau sagt und wo die Grenze liegt.
Aktualisiert am 22.07.2026Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Drei Formen: Mobbing (moralische Belästigung), sexuelle Belästigung und diskriminierende Belästigung.
- Mobbing setzt wiederholte oder systematische Handlungen voraus.
- Sexuelle Belästigung kann durch eine einzige Handlung begründet sein.
- Seit dem Gesetz vom 29. März 2023 erfasst Mobbing auch berufliche Fahrten, Schulungen und Kommunikation, auch außerhalb der Arbeitszeit.
Das Mobbing (moralische Belästigung)
Mobbing ist im Arbeitsgesetzbuch (Art. L.246-2) definiert als jede Handlung, die durch ihre Wiederholung oder Systematik die Würde oder die psychische bzw. physische Integrität einer Person beeinträchtigt. Es kann vom Arbeitgeber, einem Kollegen, einem Untergebenen — oder sogar von einem Dritten (Kunde, Lieferant) — ausgehen.
Die sexuelle Belästigung
Die sexuelle Belästigung (Art. L.245-2) erfasst jedes unerwünschte Verhalten sexueller Konnotation — Geste, Wort, Schrift —, das die Würde beeinträchtigt und ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld schafft.
Die diskriminierende Belästigung
Die diskriminierende Belästigung ist ein Verhalten, das an einen geschützten Grund anknüpft (Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung, sexuelle Orientierung, Überzeugungen …), die Würde beeinträchtigt und ein feindseliges Umfeld schafft. Sie fällt unter die Gesetzgebung zur Gleichbehandlung (Art. L.251-1 ff.).
Häufige Fragen
Was ist Mobbing in Luxemburg?
Muss sexuelle Belästigung wiederholt sein?
Ist ein Konflikt mit meinem Vorgesetzten schon Mobbing?
Sie fragen sich, ob Ihre Situation Belästigung ist? Sprechen Sie mit unseren Juristen.
Meine Frage stellenSiehe auch: Mobbing & Kritikrecht, welche Reflexe und die Sanktionen.