Immer mehr Menschen kontaktieren uns für Informationen über eine berufliche Rückkehr nach Frankreich, nachdem sie im Ausland gearbeitet haben.
Ob aus persönlichen Gründen, im Rahmen einer beruflichen Neuorientierung oder aus dem Wunsch nach Stabilität – es gibt verschiedene Möglichkeiten, diesen Übergang reibungslos zu gestalten.
Hier sind einige Hinweise und Ratschläge, die Ihnen in diesem Prozess helfen können.
Chômage : La règle du pays de résidence
Zunächst ist es wichtig, eine wesentliche Regel zu beachten: Im Falle einer Arbeitslosigkeit nach einer Tätigkeit im Ausland ist das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, also Frankreich, für Ihre Leistungen zuständig. Das bedeutet, dass das französische Recht zur Anwendung kommt, um die Höhe Ihrer Arbeitslosenentschädigung sowie die Bedingungen für den Bezug dieser Leistungen festzulegen, insbesondere die Art der Vertragsbeendigungen, die zu einer Entschädigung berechtigen. Auch wenn Sie im Ausland gearbeitet haben, gelten für die Leistungen die französischen Regeln, unter der Verantwortung von France Travail.
Es wird oft gesagt, aber es lohnt sich, es zu wiederholen: Einvernehmliche Kündigungen, die im Ausland unterzeichnet werden, begründen in Frankreich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie als Kündigung gelten.
Kündigung zur beruflichen Neuorientierung
Eine Rückkehr nach Frankreich kann auch über eine berufliche Neuorientierung erfolgen. Seit einigen Jahren ist es möglich, für ein berufliches Neuorientierungsprojekt zu kündigen und dennoch Arbeitslosengeld zu beziehen, vorausgesetzt, dass Ihr Projekt im Voraus genehmigt wurde. Diese oft unbekannte Möglichkeit bietet Personen, die ihre Karriere wechseln oder sich in einem neuen Bereich weiterbilden möchten, eine sichere Begleitung.
Es ist jedoch wichtig, dass dieses Projekt gut strukturiert und von einer speziellen Kommission genehmigt wird, bevor eine Kündigung erfolgt. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Ihr Projekt realistisch und machbar ist (zum Beispiel eine Weiterbildung oder Unternehmensgründung), um Zugang zu den finanziellen Hilfen von “France Travail” zu erhalten. Diese Option kann ideal für Grenzgänger sein, die in einem neuen Bereich in Frankreich beruflich tätig werden möchten.
Zögern Sie nicht, sich an einen Berater von France Travail zu wenden, um eine maßgeschneiderte Begleitung zu erhalten.
Gründung eines Kleinstunternehmens bei gleichzeitiger Reduzierung der grenzüberschreitenden Tätigkeit
Eine weitere Möglichkeit, wenn Sie eine schrittweise Rückkehr nach Frankreich anstreben, ist die Reduzierung Ihrer grenzüberschreitenden Beschäftigung zur parallelen Gründung eines Unternehmens, insbesondere in Form eines Kleinstunternehmens. Dieser Status ist besonders flexibel und ermöglicht es, ein unternehmerisches Projekt zu starten, während man weiterhin einer Beschäftigung nachgeht, vorausgesetzt, Sie verhandeln mit Ihrem Grenzarbeitgeber eine Reduzierung Ihrer Arbeitszeit.
Diese Verhandlung muss im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen, da sie eine Anpassung Ihrer Arbeitszeiten erfordert, damit Sie Ihre aktuelle Beschäftigung und den Aufbau Ihres Kleinstunternehmens vereinbaren können. Vergessen Sie auch nicht, sich gründlich über die spezifischen administrativen, sozialen und steuerlichen Anforderungen dieser Doppelaktivität zu informieren.
Eine Broschüre zu diesem Thema steht auf der Website von Frontaliers Grand Est zur Verfügung, um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen : Cumul activité indépendante et activité professionnelle en France
Egal, ob Sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine Rückkehr nach Frankreich in Erwägung ziehen – es gibt verschiedene, auf Ihre Situation zugeschnittene Lösungen.
Vergessen Sie nicht, dass das europäische Recht Sie schützt: Wenn Sie eine Rückkehr nach Frankreich in Erwägung ziehen, verlieren Sie in Bezug auf die Rente nichts. Jeder europäische Staat ist verpflichtet, Ihnen eine Rente ab einem Beitragsjahr zu gewähren.
Zögern Sie daher nicht, wieder in Frankreich zu arbeiten – sei es für einige Monate oder für eine längere Zeit und wenden Sie sich an die EURES-Berater von France Travail😊