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Urlaub wegen Krankheit des Kindes

23/05/2024
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Alice Raguccia

Sind Sie Grenzgänger und Eltern und fragen sich, welche Rechte Sie im Falle der Krankheit Ihres Kindes haben? Dieser Artikel ist für Sie!

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen hier die gesetzlichen Regelungen vorstellen. Sie sollten immer überprüfen, ob Ihr Tarifvertrag, Ihre Betriebsordnung oder Ihr Arbeitsvertrag günstigere Bestimmungen vorsieht, insbesondere in Bezug auf die Dauer oder Vergütung dieser Urlaube.

Wenn Sie in Frankreich arbeiten

Als Arbeitnehmer in Frankreich haben Sie unabhängig von Ihrer Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Urlaub für ein krankes Kind. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss Ihr Kind zu Ihren Lasten und unter 16 Jahre alt sein, und die Krankheit oder der Unfall muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, das dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.

Die gesetzliche Urlaubsdauer beträgt maximal 3 Tage pro Jahr. Wenn Ihr Kind jedoch unter einem Jahr alt ist oder Sie mindestens drei Kinder unter 16 Jahren haben, beträgt diese Dauer maximal 5 Tage pro Jahr. Wenn Sie also zwei Kinder haben, beträgt Ihr Urlaubsanspruch insgesamt 3 Tage pro Jahr (und nicht pro Kind). Wenn Sie drei oder mehr Kinder unter 16 Jahren haben, beträgt Ihr Urlaubsanspruch insgesamt 5 Tage pro Jahr (und nicht pro Kind).

Das Arbeitsgesetzbuch sieht keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Falle eines Urlaubs für ein krankes Kind vor. Arbeitnehmer, die vom lokalen Recht in Elsass-Moselle profitieren, können jedoch unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung haben.

 Wenn Sie in Deutschland arbeiten

In Deutschland können Sie Urlaub für ein krankes Kind in Anspruch nehmen, wenn Sie ein Kind unter 12 Jahren haben, dessen Krankheit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Die Altersvoraussetzung gilt nicht, wenn Ihr Kind behindert ist.

Die gesetzliche Urlaubsdauer beträgt 10 Tage pro Jahr und pro krankem Kind. Wenn Sie mehrere Kinder haben, haben Sie maximal 25 Tage pro Jahr Anspruch. In einem Alleinerziehendenhaushalt beträgt der Urlaub 20 Tage pro Jahr und pro Kind, maximal 50 Tage, wenn Sie mehrere Kinder haben.

Es gibt keinen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber. Wenn Sie jedoch einer gesetzlichen Krankenkasse angehören, können Sie auf Antrag eine Entschädigung namens Kinderkrankengeld (Entschädigung für ein krankes Kind) erhalten.

Wenn Sie in Belgien arbeiten

In Belgien gibt es keinen speziellen Urlaub für ein krankes Kind. Wenn Ihr Kind jedoch krank oder verunglückt ist, können Sie Urlaub aus zwingenden familiären Gründen nehmen. Der Urlaub aus zwingenden familiären Gründen kann für jedes unvorhersehbare und arbeitsunabhängige Ereignis genommen werden, das das dringende Eingreifen des Arbeitnehmers erfordert.

Die Dauer dieses Urlaubs beträgt insgesamt 10 Tage pro Jahr, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Es gibt keine Altersgrenze für das Kind.

Dieser Urlaub ist nicht bezahlt, ermöglicht aber das rechtliche Fernbleiben von der Arbeit.

Wenn Sie in Luxemburg arbeiten

In Luxemburg ist es möglich, Urlaub aus familiären Gründen zu nehmen, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Betreuung Ihres Kindes bestehen. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss Ihr Kind zu Ihren Lasten und unter 18 Jahre alt sein.

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber so schnell wie möglich ein ärztliches Attest vorlegen, das Folgendes bestätigt:

  • Die Krankheit, den Unfall oder andere zwingende gesundheitliche Gründe Ihres Kindes;
  • Die Notwendigkeit Ihrer Anwesenheit;
  • Die Dauer Ihrer Anwesenheit bei Ihrem Kind.

Dieses Attest (oder eine Kopie davon) muss auch innerhalb von 3 Tagen an die CNS übermittelt werden.

Die Dauer dieses Urlaubs hängt vom Alter Ihres Kindes ab:

  • Für Kinder im Alter von 0 bis weniger als 4 Jahre (also bis einschließlich 3 Jahre): Der Urlaub beträgt maximal 12 Tage während dieser Zeit und pro Kind;
  • Für Kinder im Alter von 4 Jahren bis zum Tag vor ihrem 13. Geburtstag: Der Urlaub beträgt maximal 18 Tage während dieser Zeit und pro Kind;
  • Für Kinder im Alter von 13 bis 18 Jahren und im Falle einer Hospitalisierung: Sie haben Anspruch auf 5 Tage pro Kind im Falle einer Hospitalisierung.

Während des Urlaubs aus familiären Gründen erhalten Sie weiterhin Gehalt von Ihrem Arbeitgeber. Darüber hinaus wird die Zeit des Urlaubs aus familiären Gründen als Arbeitsunfähigkeit betrachtet, sodass Sie den entsprechenden Kündigungsschutz genießen.

Wenn Sie in der Schweiz arbeiten

In der Schweiz haben Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub zur Betreuung eines Familienmitglieds : Sie können also diesen Urlaub beantragen, wenn Ihr Kind krank wird. Sie müssen jedoch zunächst alternative Lösungen suchen (z.B. das Kind einem Verwandten oder Elternteil anvertrauen), da dieser Urlaub nur genommen werden kann, wenn er unbedingt erforderlich ist.

Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen.

Die Dauer des Urlaubs ist auf 3 Tage pro Fall begrenzt und darf insgesamt 10 Tage pro Jahr nicht überschreiten.

Wenn dieser Urlaub gewährt wird, wird er vom Arbeitgeber bezahlt.

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