Antrag auf Befreiung von bestimmten Studien
Falls Sie schon über ein Hochschuldiplom verfügen und Ihre Studien an einer französischen Hochschule fortsetzen möchten, so können Sie an der Hochschule, an der Sie einen französischen Abschluss absolvieren möchten, einen Antrag auf Befreiung stellen.
In Anlage an Ihren Antrag müssen Sie das ausländische Diplom oder die ausländischen Diplome, seine bzw. ihre Übersetzung und eine Beschreibung des absolvierten Studiengangs übermitteln.
Der Rektor der Universität oder der Leiter des betreffenden Instituts wird dann Ihr Niveau auf der Grundlage des Vorschlags einer pädagogischen Kommission bestimmen. Diese Befreiung verfolgt das Ziel, Sie in die Lage zu versetzen, Ihre gesamten oder einen Teil Ihrer in der Vergangenheit erworbenen Hochschulstudien zu erhalten.
Falls das Institut es verlangt, kann auch die Vergleichbarkeitsbescheinigung eingereicht werden.
Ausnahmen
Besuchen Sie die Webseite des ENIC-NARIC (unter der Adresse www.ciep.fr/enic-naric.fr), um die Informationen über den Beruf in Erfahrung zu bringen, den Sie ausüben möchten. In Abhängigkeit dieses Berufes, möchten wir Sie zwecks Weiterführung Ihrer Studien bitten, sich an den angegebenen Ansprechpartner zu wenden.
Nicht-universitäre Studienrichtungen im Bereich der bildenden Künste
Das französische Ministerium für Kultur und Kommunikation (Ministère de la Culture et de la Communication) erlässt keine Studienniveaubescheinigung für die ausländischen Diplome. Die Inhaber der ausländischen Diplome, die ihre Hochschulstudien gerne an einer französischen Kunstschule fortsetzen möchten, müssen sich direkt mit dieser Schule in Verbindung setzen.
Hochschulausbildungen im Bereich Buchhaltung und Ausbildung im Bereich der Wirtschaftsprüfung
Nehmen Sie Kontakt mit dem französischen Ministerium für Hochschulbildung und Forschung (Ministère de l’Enseignement Supérieur et de la Recherche) unter www.education.gouv.fr auf.
Ausbildungen für Agronomieingenieur, Ingenieur für landwirtschaftliche Nahrungsmittelverarbeitung und Veterinärkunde
Nehmen Sie Kontakt mit dem Ministerium für Landwirtschaft (Ministère de l’Agriculture) unter www.agriculture.gouv.fr auf.
Paramedizinische Studien
Besuchen Sie die Webseite des ENIC-NARIC.
Für bestimmte paramedizinische Berufe kann eine Befreiung vom Unterricht gestattet werden, wenn der Kandidat ein ausländisches Diplom absolviert hat. Diese Befreiung erfolgt aber nicht automatisch und betrifft nicht alle Studiengänge. In bestimmten Fällen muss eine vollständige Wiederaufnahme der Studien in Erwägung gezogen werden.
Medizinische Studien
Besuchen Sie hierzu die Webseite des Gesundheitsministeriums (Ministère de la Santé) unter www.sante.gouv.fr/metiers-de-la-sante.html. Alle ausländischen Studenten, die aus einem Land außerhalb der Europäischen Union stammen und die in ihrem Land noch keinen Abschluss im Fach Medizin haben, müssen, unabhängig von ihrem Studienniveau, das erste Jahres der ersten Zyklus (PACES) besuchen und am Ende des Studienjahres die Prüfung bestehen. So wird das gleichwertige Niveau integriert, das der Kandidat bereits in seinem Land erreicht hatte.