Luxemburg hat für Schüler und Studierende einen eigenen Vertragstyp : den Studentenvertrag (contrat d’occupation d’élève ou d’étudiant). Er ist attraktiv – mindestens 80 % des gesetzlichen Mindestlohns – aber streng begrenzt : 346 Stunden pro Kalenderjahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer ? Schülerinnen, Schüler und Studierende zwischen 15 und 27 Jahren.
- Wie viel ? Höchstens 346 Stunden pro Kalenderjahr – und zwar über alle Verträge und Arbeitgeber zusammengerechnet.
- Flexibler als gedacht : Die Stunden müssen nicht in den Sommerferien liegen. Sie können über das Jahr verteilt werden, solange das Jahreskontingent eingehalten wird.
- Immer schriftlich, und der Vertrag muss der Gewerbeaufsicht ITM innerhalb von sieben Tagen nach Beschäftigungsbeginn übermittelt werden.
- Höchstens zwei Monate pro Vertrag – der Studentenvertrag ist seiner Natur nach befristet.
Was Sie verdienen
Die Vergütung beträgt mindestens 80 % des sozialen Mindestlohns, abgestuft nach Alter. Auf Basis des seit dem 1. Juni 2026 geltenden Index (Mindestlohn 2 771,33 € für nicht qualifizierte Beschäftigte) ergibt sich :
| Alter | Mindestens pro Stunde | Entspricht im Monat (Vollzeit) |
|---|---|---|
| ab 18 Jahren | 12,82 € | 2 217,06 € |
| 17 bis 18 Jahre | 10,25 € | — |
| 15 bis 17 Jahre | 9,61 € | — |
Steuern und Sozialversicherung
Steuerabzug : Für einen Studentenvertrag kann der Arbeitgeber bei der Steuerverwaltung eine Freistellung vom Steuerabzug an der Quelle bis 16 € pro Stunde beantragen. Fragen Sie aktiv danach – es ist keine automatische Leistung.
Wenn Sie in Frankreich wohnen : Die in Luxemburg erzielten Einkünfte sind in Frankreich zu erklären, auch wenn dort bereits Steuern einbehalten wurden. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert eine doppelte Belastung. Ein in Luxemburg eröffnetes Bankkonto muss der französischen Steuerverwaltung ebenfalls gemeldet werden – auch ein ungenutztes.
Wenn Sie in Deutschland oder Belgien wohnen : Es gilt dasselbe Prinzip, aber mit dem jeweiligen Abkommen Ihres Wohnsitzstaates. Klären Sie Ihren Fall vor Vertragsbeginn.
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