Menü

Menü
Avatar question

Stellen Sie unseren Anwälten eine Frage

Arbeitsvertrag, Steuern, Sozialversicherung oder Rente: erhalten Sie klare und individuelle Antworten auf Ihre Fragen.

Kontakt
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --

Studentenjob in Luxemburg

Mise à jour le 01/09/2026

Lesezeit ~5 Min. Studierende · Luxemburg 346 Stunden · Vertrag · Steuern

Luxemburg hat für Schüler und Studierende einen eigenen Vertragstyp : den Studentenvertrag (contrat d’occupation d’élève ou d’étudiant). Er ist attraktiv – mindestens 80 % des gesetzlichen Mindestlohns – aber streng begrenzt : 346 Stunden pro Kalenderjahr.

346 Std./Jahrüber alle Arbeitgeber zusammen
12,82 €/Std.Mindestvergütung ab 18 Jahren (Index 01.06.2026)
7 TageFrist für die Übermittlung des Vertrags an die ITM

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer ? Schülerinnen, Schüler und Studierende zwischen 15 und 27 Jahren.
  • Wie viel ? Höchstens 346 Stunden pro Kalenderjahr – und zwar über alle Verträge und Arbeitgeber zusammengerechnet.
  • Flexibler als gedacht : Die Stunden müssen nicht in den Sommerferien liegen. Sie können über das Jahr verteilt werden, solange das Jahreskontingent eingehalten wird.
  • Immer schriftlich, und der Vertrag muss der Gewerbeaufsicht ITM innerhalb von sieben Tagen nach Beschäftigungsbeginn übermittelt werden.
  • Höchstens zwei Monate pro Vertrag – der Studentenvertrag ist seiner Natur nach befristet.

Was Sie verdienen

Die Vergütung beträgt mindestens 80 % des sozialen Mindestlohns, abgestuft nach Alter. Auf Basis des seit dem 1. Juni 2026 geltenden Index (Mindestlohn 2 771,33 € für nicht qualifizierte Beschäftigte) ergibt sich :

AlterMindestens pro StundeEntspricht im Monat (Vollzeit)
ab 18 Jahren12,82 €2 217,06 €
17 bis 18 Jahre10,25 €
15 bis 17 Jahre9,61 €
Viele Arbeitgeber zahlen mehr als das Minimum. Wird das Kontingent von 346 Stunden überschritten, müssen die zusätzlichen Stunden zum vollen Mindestlohn vergütet werden – und das Arbeitsverhältnis fällt in das normale Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

Steuern und Sozialversicherung

Steuerabzug : Für einen Studentenvertrag kann der Arbeitgeber bei der Steuerverwaltung eine Freistellung vom Steuerabzug an der Quelle bis 16 € pro Stunde beantragen. Fragen Sie aktiv danach – es ist keine automatische Leistung.

Wenn Sie in Frankreich wohnen : Die in Luxemburg erzielten Einkünfte sind in Frankreich zu erklären, auch wenn dort bereits Steuern einbehalten wurden. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert eine doppelte Belastung. Ein in Luxemburg eröffnetes Bankkonto muss der französischen Steuerverwaltung ebenfalls gemeldet werden – auch ein ungenutztes.

Wenn Sie in Deutschland oder Belgien wohnen : Es gilt dasselbe Prinzip, aber mit dem jeweiligen Abkommen Ihres Wohnsitzstaates. Klären Sie Ihren Fall vor Vertragsbeginn.

Weiterlesen

Stand : 01.09.2026. Quellen : ITM – Höchstdauer (Art. L. 151-4 des luxemburgischen Arbeitsgesetzbuchs), ITM – sozialer Mindestlohn ab 01.06.2026. Die Beträge folgen dem luxemburgischen Index und ändern sich bei jeder Indexanpassung.
Vertrag prüfen lassen ? Unsere Juristinnen und Juristen lesen Ihren Studentenvertrag kostenlos gegen.
Frage stellen
Démission pour reconversion professionnelle

Eine Frage?

Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

Kontakt