Die Höchstdauer eines Praktikums beträgt insgesamt (d. h. inklusive einer etwaigen Verlängerung) 6 Monate pro Ausbildungsjahr. Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen bzw. Abweichungen von dieser Regelung gibt es nicht mehr.
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --
Praktikumsdauer
Mise à jour le 25/04/2023
Eine Frage?
Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.
Kontakt