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Studentenjob in Frankreich

Mise à jour le 01/09/2026

Lesezeit ~4 Min. Studierende · Frankreich SMIC · Verträge · Steuern

Frankreich kennt keinen eigenen Studentenvertrag : Sie arbeiten mit denselben Verträgen wie alle Beschäftigten – meist ein befristeter Vertrag (CDD) oder ein unbefristeter Teilzeitvertrag. Vorteil : Sie haben von Anfang an alle Arbeitnehmerrechte, einschließlich bezahlten Urlaubs.

12,31 €/Std.SMIC brutto seit dem 1. Juni 2026
35 Std./Wochegesetzliche Arbeitszeit in Frankreich
1 867 €/MonatSMIC brutto bei Vollzeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Der SMIC gilt auch für Sie : 12,31 € brutto pro Stunde seit dem 1. Juni 2026, also 1 867,02 € brutto im Monat bei 35 Stunden.
  • Kein Studentenkontingent wie in Luxemburg oder Belgien : es gibt keine Jahresstundengrenze, aber die üblichen Grenzen des Arbeitsrechts.
  • Volle Arbeitnehmerrechte : bezahlter Urlaub, Kündigungsfristen, Zuschläge für Überstunden, Schutz vor Belästigung.
  • Als EU-Bürger brauchen Sie weder Visum noch Arbeitserlaubnis.
  • Für Nebentätigkeiten sind die Bereiche Handel, Gastronomie, Logistik und Nachhilfe die üblichen Einstiegsmärkte.

Sozialversicherung und Steuern

Sie zahlen die üblichen französischen Sozialabgaben – ohne Sonderregime für Studierende. Bei der Einkommensteuer gilt eine Besonderheit : Einkünfte aus Studentenjobs sind bis zu einer jährlich angepassten Grenze steuerfrei, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. Prüfen Sie den geltenden Betrag auf impots.gouv.fr vor Ihrer Erklärung.

Wenn Sie in Deutschland, Belgien, Luxemburg oder der Schweiz wohnen : Die in Frankreich erzielten Einkünfte müssen Sie auch in Ihrem Wohnsitzstaat erklären. Nach den meisten von Frankreich geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt die Besteuerung im Wohnsitzstaat – lassen Sie Ihren Fall aber prüfen, denn die Abkommen unterscheiden sich.

Praktikum ist nicht Job. Ein Praktikum (stage) im Rahmen Ihres Studiums folgt in Frankreich völlig anderen Regeln als ein Studentenjob : dreiseitige Vereinbarung, Mindestvergütung von 4,50 €/Std. erst ab zwei Monaten, keine Arbeitnehmerstellung. Verwechseln Sie die beiden nicht.

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Stand : 01.09.2026. Quellen : SMIC ab 01.06.2026, impots.gouv.fr. Der SMIC wird mindestens jährlich angepasst.
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