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Praktikum in der Schweiz

Mise à jour le 01/09/2026

Schweiz Meldeverfahren Stand 2026

Ein Praktikum in der Schweiz ist für EU-Bürger offen — aber die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Aufenthalt, Sozialversicherung und Steuern folgen eigenen Regeln. Hier die vier Punkte, die Sie vor der Unterschrift klären müssen.

3 Monatebis dahin genügt das Meldeverfahren
G / LAusweis ab dem 4. Monat
~6,4 %Sozialabzüge Arbeitnehmeranteil
3 MonateFrist für das Krankenkassen-Wahlrecht

Das Wichtigste in Kurzform

  • Bis zu 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr: Ihr Schweizer Arbeitgeber meldet Sie online an — spätestens am Tag vor Praktikumsbeginn. Kein Ausweis, keine Gebühr.
  • Länger als drei Monate: Sie brauchen einen Ausweis. Als Grenzgänger mit wöchentlicher Rückkehr nach Frankreich ist das der Ausweis G; bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz der Ausweis L (Kurzaufenthalt bis 1 Jahr).
  • Es gibt keine gesetzliche Praktikumsvergütung wie in Frankreich. Bezahlt wird, was im Vertrag steht — in der Praxis meist 2 000 bis 2 500 CHF brutto im Monat für ein Hochschulpraktikum.
  • Ihre französische convention de stage ist im Schweizer Recht unbekannt. Der Betrieb schliesst mit Ihnen einen Praktikumsvertrag nach Schweizer Obligationenrecht; die Konvention brauchen Sie parallel für Ihre Hochschule.

Meldeverfahren oder Ausweis?

Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz unterscheidet nur nach Dauer — nicht danach, ob Sie bezahlt werden. Auch ein unentgeltliches Praktikum gilt als Erwerbstätigkeit und muss angemeldet werden.

Praktikum bis 3 Monate
Wer meldet?Der Arbeitgeber, über das Online-Portal des Bundes.
Wann?Spätestens am Vortag des ersten Arbeitstags.
Kontingent90 Arbeitstage pro Kalenderjahr, kumuliert über alle Arbeitgeber.
MitzuführenPersonalausweis oder Pass und die Meldebestätigung.
Praktikum über 3 Monate
AntragBeim kantonalen Migrationsamt, durch den Arbeitgeber eingeleitet.
Ausweis GGrenzgänger mit wöchentlicher Rückkehr nach Frankreich.meist die Regel
Ausweis LKurzaufenthalt mit Wohnsitz in der Schweiz, bis 12 Monate.
BearbeitungRechnen Sie mit mehreren Wochen — früh beantragen.

Was verdient man?

Die Schweiz kennt keinen nationalen Mindestlohn. Einige Kantone haben einen eigenen eingeführt, und mehrere Branchen sind über Gesamtarbeitsverträge geregelt.

PunktWas gilt
Nationaler MindestlohnExistiert nicht. Der Vertrag entscheidet.
Kantonale MindestlöhneGenf: 24,59 CHF/Std. (Stand 1.1.2026). Basel-Stadt, Jura, Neuchâtel und Tessin haben ebenfalls einen — der Ansatz wird jährlich indexiert. Praktika im Rahmen einer Ausbildung können ausgenommen sein: prüfen Sie die kantonale Regelung.
Übliche PraxisHochschulpraktikum: rund 2 000–2 500 CHF brutto pro Monat. Praktika in Banken und Pharma liegen darüber.
GesamtarbeitsvertragFragen Sie nach, ob Ihre Branche einem GAV unterliegt — dann sind Lohn und Ferien dort geregelt.

Sozialversicherung und Steuern

Ab dem ersten bezahlten Tag sind Sie in der Schweiz sozialversichert. Vom Bruttolohn gehen rund 6,4 % ab: AHV/IV/EO 5,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,1 %, dazu die Nichtberufsunfallversicherung. Die berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) greift erst oberhalb einer Eintrittsschwelle von rund 22 700 CHF Jahreslohn — bei einem kurzen Praktikum meist nicht erreicht.

Krankenversicherung: Sie müssen wählen

Als Grenzgänger haben Sie ein Wahlrecht zwischen der Schweizer Grundversicherung (LAMal) und der französischen Krankenversicherung. Die Wahl ist innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn zu treffen und gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Tätigkeit. Wer die Frist verstreichen lässt, wird der LAMal zugewiesen.

Wo wird Ihr Praktikumslohn besteuert?

Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich gilt in den Kantonen Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuchâtel und Jura die Sondervereinbarung von 1983: Ihr Lohn wird in Frankreich besteuert, der Arbeitgeber behält keine Quellensteuer ein — dafür brauchen Sie eine von der französischen Steuerverwaltung bestätigte Wohnsitzbescheinigung. In allen anderen Kantonen, insbesondere Genf, wird der Lohn an der Quelle besteuert und in Frankreich mit Anrechnung erklärt.

Der Punkt, der am häufigsten schiefgeht: die Wohnsitzbescheinigung wird zu spät eingeholt. Ohne sie zieht der Arbeitgeber Quellensteuer ab, und Sie müssen sie später zurückfordern. Regeln Sie das vor dem ersten Lohnlauf.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Visum für ein Praktikum in der Schweiz?
Als Staatsangehöriger eines EU- oder EFTA-Staats nein. Für Drittstaatsangehörige mit einem französischen Aufenthaltstitel gilt das Freizügigkeitsabkommen nicht — hier ist eine Kontingentsbewilligung nötig, und die ist zahlenmässig beschränkt. Klären Sie das vor jeder Zusage.
Zählen die 90 Tage in Kalendertagen oder Arbeitstagen?
In Arbeitstagen, kumuliert pro Kalenderjahr und über alle Schweizer Arbeitgeber hinweg. Ein Praktikum von vier Monaten mit einem Tag Homeoffice pro Woche kann so unter der Schwelle bleiben — verlassen Sie sich aber nicht darauf, sondern rechnen Sie es mit dem Betrieb schriftlich durch.
Muss ein Praktikum in der Schweiz bezahlt werden?
Es gibt keine gesetzliche Mindestvergütung für Praktika. Nur wenn ein kantonaler Mindestlohn oder ein Gesamtarbeitsvertrag greift — und das Praktikum nicht davon ausgenommen ist — besteht ein Anspruch auf einen bestimmten Stundenansatz. Alles andere ist Verhandlung.
Reicht meine französische convention de stage?
Für Ihre Hochschule ja, für den Schweizer Betrieb nein. Verlangen Sie zusätzlich einen schriftlichen Praktikumsvertrag mit Dauer, Arbeitszeit, Lohn, Ferienanspruch und Kündigungsfrist. Nur dieses Dokument ist im Streitfall in der Schweiz durchsetzbar.
Wird das Praktikum für die AHV-Rente angerechnet?
Ja. Jeder Monat mit AHV-Beiträgen wird auf Ihrem individuellen Konto erfasst und später bei der Berechnung Ihrer Schweizer Rente berücksichtigt — auch wenn es nur drei Monate sind. Bewahren Sie Ihre Lohnabrechnungen auf.

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