Ein Praktikum in der Schweiz ist für EU-Bürger offen — aber die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Aufenthalt, Sozialversicherung und Steuern folgen eigenen Regeln. Hier die vier Punkte, die Sie vor der Unterschrift klären müssen.
Das Wichtigste in Kurzform
- Bis zu 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr: Ihr Schweizer Arbeitgeber meldet Sie online an — spätestens am Tag vor Praktikumsbeginn. Kein Ausweis, keine Gebühr.
- Länger als drei Monate: Sie brauchen einen Ausweis. Als Grenzgänger mit wöchentlicher Rückkehr nach Frankreich ist das der Ausweis G; bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz der Ausweis L (Kurzaufenthalt bis 1 Jahr).
- Es gibt keine gesetzliche Praktikumsvergütung wie in Frankreich. Bezahlt wird, was im Vertrag steht — in der Praxis meist 2 000 bis 2 500 CHF brutto im Monat für ein Hochschulpraktikum.
- Ihre französische convention de stage ist im Schweizer Recht unbekannt. Der Betrieb schliesst mit Ihnen einen Praktikumsvertrag nach Schweizer Obligationenrecht; die Konvention brauchen Sie parallel für Ihre Hochschule.
Meldeverfahren oder Ausweis?
Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz unterscheidet nur nach Dauer — nicht danach, ob Sie bezahlt werden. Auch ein unentgeltliches Praktikum gilt als Erwerbstätigkeit und muss angemeldet werden.
Was verdient man?
Die Schweiz kennt keinen nationalen Mindestlohn. Einige Kantone haben einen eigenen eingeführt, und mehrere Branchen sind über Gesamtarbeitsverträge geregelt.
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Nationaler Mindestlohn | Existiert nicht. Der Vertrag entscheidet. |
| Kantonale Mindestlöhne | Genf: 24,59 CHF/Std. (Stand 1.1.2026). Basel-Stadt, Jura, Neuchâtel und Tessin haben ebenfalls einen — der Ansatz wird jährlich indexiert. Praktika im Rahmen einer Ausbildung können ausgenommen sein: prüfen Sie die kantonale Regelung. |
| Übliche Praxis | Hochschulpraktikum: rund 2 000–2 500 CHF brutto pro Monat. Praktika in Banken und Pharma liegen darüber. |
| Gesamtarbeitsvertrag | Fragen Sie nach, ob Ihre Branche einem GAV unterliegt — dann sind Lohn und Ferien dort geregelt. |
Sozialversicherung und Steuern
Ab dem ersten bezahlten Tag sind Sie in der Schweiz sozialversichert. Vom Bruttolohn gehen rund 6,4 % ab: AHV/IV/EO 5,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,1 %, dazu die Nichtberufsunfallversicherung. Die berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) greift erst oberhalb einer Eintrittsschwelle von rund 22 700 CHF Jahreslohn — bei einem kurzen Praktikum meist nicht erreicht.
Krankenversicherung: Sie müssen wählen
Als Grenzgänger haben Sie ein Wahlrecht zwischen der Schweizer Grundversicherung (LAMal) und der französischen Krankenversicherung. Die Wahl ist innerhalb von drei Monaten nach Arbeitsbeginn zu treffen und gilt grundsätzlich für die gesamte Dauer der Tätigkeit. Wer die Frist verstreichen lässt, wird der LAMal zugewiesen.
Wo wird Ihr Praktikumslohn besteuert?
Für Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich gilt in den Kantonen Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Waadt, Wallis, Neuchâtel und Jura die Sondervereinbarung von 1983: Ihr Lohn wird in Frankreich besteuert, der Arbeitgeber behält keine Quellensteuer ein — dafür brauchen Sie eine von der französischen Steuerverwaltung bestätigte Wohnsitzbescheinigung. In allen anderen Kantonen, insbesondere Genf, wird der Lohn an der Quelle besteuert und in Frankreich mit Anrechnung erklärt.
Häufige Fragen
Brauche ich ein Visum für ein Praktikum in der Schweiz?
Zählen die 90 Tage in Kalendertagen oder Arbeitstagen?
Muss ein Praktikum in der Schweiz bezahlt werden?
Reicht meine französische convention de stage?
Wird das Praktikum für die AHV-Rente angerechnet?
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