In Luxemburg kann die grenzüberschreitende Ausbildung einzig in Berufen erfolgen, die den großherzoglichen Verordnungen zu entnehmen sind. In diesem Sinne wird jährlich mit einer großherzoglichen Verordnungeine Liste der Berufe, die in den Bereichen des Handwerk, des Handels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, der Industrie, der Landwirtschaft und im Gesundheits- und Sozialsektor für die grenzüberschreitende Berufsausbildung zugänglich sind. Sie setzt ferner die Ausbildungsentschädigungen fest.
101 Berufe sind betroffen
- Beispiel : Handelsvertreter, Fachkraft, Assistenz der Zahnmedizin, Brauer, Lkw-Fahrer, Elektroniker, Hotelier, Informatiker, Hörgeräteakustiker, Juwelier, Schuster, Kürschner, Uhrmacher, Drucker, Aufzugsmonteur, Mechaniker.
- Liste der Berufes : http://legilux.public.lu/eli/etat/leg/rgd/2017/07/20/a691/jo
Wichtiger Hinweis: Diese Liste ist vor allem für luxemburgische Jugendliche Bestimmt, die eine grenzüberschreitende Berufsausbildung absolvieren. Im Rahmen der französisch-luxemburgischen Vereinbarung sind einzig einige Berufe für französische Jugendliche im Rahmen der grenzüberschreitenden Berufsausbildung zugänglich.
Mehr darüber erfahren Sie bei :
Région Grand Est Maison de la Région Strasbourg | Maison de l’Orientation de l’Adem |