Das französische Sozialversicherungssystem kennt allerdings keine spezifische
Versicherungsträgerschaft für den Fall der Pflegebedürftigkeit, wie in Deutschland.
Seit 1. Januar 2002 ist in Frankreich das Gesetz zur personenbezogenen Pflegebeihilfe (Allocation personnalisée d’autonomie APA) in Kraft , die je nach Grad der Selbständigkeit und dem Einkommen gewährt wird, unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige zu Hause oder im Heim wohnt.