Wenn Sie eine deutsche Invaliditätsrente beziehen, können Sie und Ihre Familieangehörigen in Frankreich Sachleistungen (Gesundheitsversorgungen) und Geldleistungen in Anspruch nehmen (falls Sie in Frankreich wieder eine Beschäftigung aufgenommen haben); Voraussetzung ist, dass Sie und Ihre Familienangehörigen sich bei der CPAM-Ortskrankenkasse Ihres Wohnortes mit dem Formular S1 angemeldet haben, das Ihnen vom deutschen Versicherungsträger zur Verfügung gestellt wurde.
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Meine ärtzliche Behandlung
Mise à jour le 07/06/2021
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