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Meine ärtzliche Behandlung

Mise à jour le 07/06/2021

Wenn Sie eine deutsche Invaliditätsrente beziehen, können Sie und Ihre Familieangehörigen in Frankreich Sachleistungen (Gesundheitsversorgungen) und Geldleistungen in Anspruch nehmen (falls Sie in Frankreich wieder eine Beschäftigung aufgenommen haben); Voraussetzung ist, dass Sie und Ihre Familienangehörigen sich bei der CPAM-Ortskrankenkasse Ihres Wohnortes mit dem Formular  S1 angemeldet haben, das Ihnen vom deutschen Versicherungsträger zur Verfügung gestellt wurde.

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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