Wenn Sie eine deutsche Invaliditätsrente beziehen, können Sie und Ihre Familieangehörigen in Frankreich Sachleistungen (Gesundheitsversorgungen) und Geldleistungen in Anspruch nehmen (falls Sie in Frankreich wieder eine Beschäftigung aufgenommen haben); Voraussetzung ist, dass Sie und Ihre Familienangehörigen sich bei der CPAM-Ortskrankenkasse Ihres Wohnortes mit dem Formular S1 angemeldet haben, das Ihnen vom deutschen Versicherungsträger zur Verfügung gestellt wurde.
Inhaltsverzeichnis :
-- Inhaltsverzeichnis --
Meine ärtzliche Behandlung
Mise à jour le 07/06/2021
Eine Frage?
Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.
Kontakt