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Moment des Renteneintritts

Mise à jour le 23/02/2026

Sie haben lediglich in Luxemburg gearbeitet

Das normale Rentenalter in Luxemburg beginnt mit 65 Jahren.

Die Gewährung der verschiedenen Pensionen unterliegt sowohl Altersregeln als auch dem Nachweis von Versicherungszeiten (Erfüllung der Wartezeit). Bei den Versicherungszeiten1 wird unterschieden zwischen Zeiten der Pflichtversicherung, der Weiterversicherung, der fakultativen Versicherung, dem Nachkauf von Versicherungszeiten und den Ergänzungszeiten. Die verschiedenen Zeiträume werden im Versicherungsverlauf aufgeführt.

Der Pensionsanspruch entsteht ab dem 65. Lebensjahr, wenn der Versicherte eine Wartezeit von 120 Beitragsmonaten in der Pflichtversicherung, der Weiterversicherung, der fakultativen Versicherung oder durch Nachkauf von Versicherungszeiten nachweisen kann.

Sie haben Anspruch auf eine vorzeitige Rente :

  • ab dem Alter von 57 Jahren, wenn der Versicherte eine Wartezeit von 480 Monaten Pflichtversicherung nachweisen kann;
  • ab dem Alter von 60 Jahren, wenn der Versicherte eine Wartezeit von 480 Monaten aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, fakultativer Weiterversicherung, Nachkauf von Versicherungszeiten und Ergänzungszeiten nachweisen kann. Mindestens 120 dieser Monate müssen aus Pflichtversicherung, Weiterversicherung, fakultativer Versicherung oder Nachkauf von Versicherungszeiten bestehen.

Auszahlungen und Entzug der Altersrenten

Die reguläre Altersrente beginnt am Tag des 65. Geburtstags.

Die vorgezogene Altersrente wird an dem Tag gewährt, an dem die Alters- und Versicherungszeiten erfüllt sind (bei Beendigung einer abhängigen Beschäftigung).

Fortsetzung einer Tätigkeit während des Bezugs einer luxemburgischen Rente

Im Falle der Fortsetzung einer abhängigen Beschäftigung über das gesetzliche Rentenalter hinaus, die ein Gehalt einbringt, das mehr als 1/3 des sozialen Mindestlohns beträgt, beginnt die vorgezogene Altersrente am ersten Tag des Monats nach der Antragstellung. In diesem Fall wird die Altersrente gekürzt.

Die Altersrente wird entzogen, wenn eine abhängige Beschäftigung ausgeübt wird, die ein Gehalt einbringt, das, auf ein Jahr verteilt, monatlich den Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der Versicherungslaufbahn übersteigt.

Dasselbe gilt im Falle der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit, die ein Einkommen einbringt, das, auf ein Jahr verteilt, monatlich 1/3 des sozialen Mindestlohns übersteigt.

Rente aus mehreren Staaten (Sie haben in Luxemburg sowie in Deutschland oder in einem anderen EU-Land gearbeitet)

Der Alter des Renteneintritts variiert je nach den EU-Ländern. Das gesetzliche Pensionsalter liegt in Luxemburg bei 65 Jahren. In Deutschland wird der Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 angehoben.

Wenn Sie zuerst in Deutschland gearbeitet haben und danach in Luxemburg

der Pensionsanspruch entsteht ab dem 65. Lebensjahr wenn der Versicherte eine Wartezeit von 120 Beitragsmonaten in der Rentenversicherung in allen EU-Ländern wo er eine berufliche Tätigkeit ausgeübt hat (in Luxemburg, aber auch in Deutschland und in anderen EU-Ländern+ in der Schweiz). Jedes EU-Land zahlt seinen Rentenanteil je nach der betroffenen Versicherungszeit.

Wenn Sie zuerst in Luxemburg gearbeitet haben und danach in Deutschland

Für die normale Altersrente gilt jedoch weiterhin eine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monaten). Das Renteneintrittsalter ist auf 66 Jahre festgelegt und wird für Personen, die zwischen 1947 und 1964 geboren sind, schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

Beispiel: Sie haben während 14 Jahren in Luxemburg gearbeitet und 25 Jahre in Deutschland:

  • Sie hätten Anspruch auf eine vorzeitige Rente in Luxemburg, sofern Ihre Versicherungszeit mehr als 480 Monate beträgt.
  • 39 Jahre der Sozialbeiträge (468 Monate)< 480 Monate, Sie haben keinen Anspruch auf eine vorzeitige Rente in Luxemburg.
  • Mit Ihren 65 Jahren haben Sie Anspruch auf eine luxemburgische Rente, dessen Höhe den 14 Jahren der Sozialbeiträgen entspricht (bei einer Gesamtzahl von 39 Jahren der Sozialbeiträgen).
  • Sie haben keinen Anspruch auf die Totalrente von Luxemburg weil Sie die Voraussetzung von 480 Beitragsmonaten nicht erfüllen.
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