Der Kündigungsschutz endet nach 26 Wochen ununterbrochener Krankheit.
Im Übrigen endet der Arbeitsvertrag automatisch nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit während eines Referenzzeitraums von 104 Wochen. Da es um keine Entlassung geht, erhält der Arbeitnehmer keine Entschädigung.
Daher ist zu empfehlen, rechtzeitig vor dem Vertragsende einen Antrag auf Invalidenrente zu stellen.