Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland.
Als arbeitssuchend in Deutschland gilt eine Person, die nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden ist (arbeitslos), aktiv eine Beschäftigung sucht (eigene Bemühungen) und für Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit verfügbar ist (Verfügbarkeit).
Vorausetzungen
Um Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland zu haben, müssen Sie:
- das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben;
- bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein und aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen;
- auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein und in der Lage sein, eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden pro Woche auszuüben;
- mindestens 12 Monate Beitragszeiten innerhalb der letzten 30 Monate vor der Anmeldung bei der Agentur für Arbeit nachweisen.
Formvorschriften
In Luxemburg erzielte Versicherungszeiten werden von der Agentur für Arbeit berücksichtigt. Um dies nachzuweisen, muss sich der Grenzgänger bei der ADEM das U1-Formular besorgen (Bescheinigung über die für die Arbeitslosenleistungen zu berücksichtigenden Versicherungs- und Beschäftigungszeiten), das vom Arbeitgeber als auch von der ADEM entsprechend ausgefüllt und in der Agentur für Arbeit abgegeben werden muss (es wird empfohlen, eine Kopie des Formulars zu behalten). Füllt Ihr Arbeitgeber das Formular U1 nicht aus, wenden Sie sich unverzüglich an die ADEM.
Der Grenzgänger muss sich so schnell wie möglich bei der Agentur für Arbeit melden. Diese Meldepflicht besteht auch dann, wenn Sie die Aussicht auf eine neue Beschäftigung haben.
Unverzüglich bedeutet :
- Meldepflicht innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine 3 Monate mehr liegen,
- Meldepflicht mindestens 3 Monate vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses bzw. Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags.
Eine Arbeitsbescheinigung ist für die Arbeitslosmeldung nicht erforderlich.
HINWEIS : wenn der arbeitslose deutsche Grenzgänger, der Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht, in einem Land des EWR einen Arbeitsplatz suchen möchte, muss er die öffentliche Arbeitsverwaltung vor seinem Weggang darüber in Kenntnis setzen. Er wird dann von der Liste der Arbeitssuchenden in Deutschland gestrichen, meldet sich im Land seiner Wahl und die Agentur für Arbeit stellt ihm das U2 -Formular aus, mit dem er seine Leistungen während einer Höchstdauer von drei Monaten exportieren kann. (Verordnung 883/2004 EG).
Höhe des Arbeitslosengeldes
Wenn Sie mindestens 1 Kind haben für das Sie noch Kindergeld erhalten, entspricht das Arbeitslosengeld I 67% des Durchschnittsgehalts (Netto) Ihrer letzten 52 Beschäftigungswochen. Sonst beträgt Ihr Arbeitslosengeld 60 % des pauschalierten Nettoarbeitsentgelts Ihrer letzten 52 Beschäftigungswochen.
Dauer des Arbeitslosengeldes
Die Bezugsdauer dieser Leistung hängt von Ihrer Versicherungsdauer und Ihrem Alter ab. Personen über 50 Jahre haben einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
| Versicherungszeit | Alter | Bezugsdauer |
| 12 Monate | 6 Monate | |
| 16 Monate | 8 Monate | |
| 24 Monate | 12 Monate | |
| 30 Monate | zwischen 50 und 54 Jahren | 15 Monate |
| 36 Monate | nach Vollendung des 55. Lebensjahrs | 18 Monate |
| 48 Monate | nach Vollendung des 58. Lebensjahrs | 24 Monate |
Erkrankung des Arbeitslosen
Wird ein Arbeitsloser krank, so zahlt die Agentur für Arbeit noch sechs Wochen das Arbeitslosengeld weiter. Danach leistet die Krankenkasse Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Die Zeit des Krankengeldbezuges zählt bei der Ermittlung der Anwartschaftszeit auf Arbeitslosengeld mit.
Ebenso führt eine befristete Vollrente von mindestens einem Jahr nach Wegfall der Rente zu einem neuen Arbeitslosengeldanspruch, wenn unmittelbar vor der Rente Beitragszeiten zur Arbeitslosenversicherung vorhanden waren.
Bürgergeld
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie sind arbeitsfähig, das heißt, keine Krankheit oder Behinderung hindert Sie daran, eine Beschäftigung auszuüben.
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland, und Ihr Leben ist überwiegend hier verankert.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder die Mitglieder Ihres bedürftigen Haushalts benötigen Unterstützung, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. „Bedürftig“ bedeutet, dass das Einkommen Ihres Haushalts unter dem Existenzminimum liegt und Ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Bürgergeld direkt online zu stellen: Bürgergeld online beantragen | Bundesagentur für Arbeit
Alternativ können Sie den Antrag schriftlich, beispielsweise per Post, einreichen. Dazu müssen bestimmte Formulare ausgefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Bürgergeld: Antrag und Bescheid | Bundesagentur für Arbeit
Bürgergeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt, kann aber in bestimmten Fällen (schwankendes Einkommen, selbstständige Tätigkeit, hohe Wohnkosten) auf 6 Monate begrenzt werden. Nach Ablauf der Bezugsdauer wird Ihr Anspruch überprüft, und eine Verlängerung kann beantragt werden.