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Beamte, Selbstständige und Rentner

Mise à jour le 20/07/2026

Besteuerung · Sonderfälle

Beamte, Selbstständige und Rentner

Für bestimmte Gruppen gelten besondere Steuerregeln zwischen Luxemburg und Deutschland. Ihre konkrete Situation sollten Sie individuell prüfen lassen.

👩‍⚖️ Öffentlicher Dienst (Beamte)

Gehälter aus öffentlichen Kassen werden nach dem Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich im Staat der auszahlenden Kasse besteuert (Kassenstaatsprinzip). Wer für einen luxemburgischen öffentlichen Arbeitgeber tätig ist, wird in der Regel in Luxemburg besteuert; für den deutschen öffentlichen Dienst gilt die Besteuerung in Deutschland. Ausnahmen sind möglich.

🧑‍💻 Selbstständige

Selbstständige sind keine „Grenzgänger“ im arbeitsrechtlichen Sinn. Die Einkünfte werden dort besteuert, wo sich die feste Einrichtung/Betriebsstätte befindet. Die Grenzgänger-Erleichterungen (Homeoffice-Regelung, Sozialversicherungs-Rahmenabkommen) gelten für sie nicht.

👵 Rentner

Bei Renten und Pensionen hängt die Besteuerung von der Art ab: gesetzliche/private Renten und Pensionen aus öffentlichen Kassen folgen unterschiedlichen Regeln des Abkommens. Frühere Grenzgänger erhalten häufig Renten aus beiden Ländern — die steuerliche Behandlung sollte im Einzelfall geprüft werden.

⚠️ Wichtig

Diese Fälle sind komplex und einzelfallabhängig. Lassen Sie Ihre Situation von der Steuerverwaltung oder einem Fachmann prüfen. Unser juristisches Team hilft gern weiter: Kontakt.

Häufige Fragen

Wo werden Beamte im grenzüberschreitenden Fall besteuert?

Nach dem Kassenstaatsprinzip grundsätzlich im Staat der auszahlenden öffentlichen Kasse. Für den luxemburgischen öffentlichen Dienst also in der Regel in Luxemburg.

Gelten die Grenzgänger-Regeln auch für Selbstständige?

Nein. Die Erleichterungen für Grenzgänger (Homeoffice, Sozialversicherungs-Rahmenabkommen) gelten für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige.

Aktualisiert am 17.07.2026 · Quellen: DBA Deutschland-Luxemburg, impotsdirects.public.lu. Allgemeine Information, ersetzt keine individuelle Beratung.

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Eine Frage zur Grenzgängerarbeit. Unser Team von Juristen steht Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen zum Arbeitsrecht, zur Sozialversicherung oder zur Besteuerung von Grenzgängern benötigen.

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