In Luxemburg gelangt jeder Arbeitnehmer in den Genuss von 10 gesetzlichen Feiertagen:
- Neujahr (1. Januar);
- Ostermontag;
- Mai (Tag der Arbeit);
- 9 Mai (Europa Tag)
- Christi Himmelfahrt;
- Pfingstmontag;
- Nationalfeiertag (Feierlichkeiten zum Geburtstag des Großherzogs, 23. Juni);
- Mariä Himmelfahrt (15. August);
- Allerheiligen (1. November);
- Weihnachtsfeiertag (25. Dezember);
- Weihnachtsfeiertag (26. Dezember).
Fällt ein Feiertag mit einem freien Tag zusammen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Urlaubstag als Ausgleich in 3 Monaten bewilligen.