In der Probezeit können Sie herausfinden, ob die Arbeit Ihnen zusagt. Dem Arbeitgeber ermöglicht sie, Ihre Eignung zu beurteilen.
Eine Probezeit ist nur dann zulässig, wenn diese im Arbeitsvertrag oder im Einstellungsschreiben vereinbart worden ist (Artikel L 1121-23 Arbeitsgesetz).
Neuerdings ist die maximale Dauer der Probezeit gesetzlich festgelegt (Art. 1221-19 Code du Travail – Arbeitsgesetz).
Die maximale Dauer der Probezeit :
DAUER DER PROBEZEIT | |
Angestellte und Arbeiter | 2 Monate |
Techniker und Meister | 3 Monate |
Leitende Angestellte | 4 Monate |
Die Probezeit kann einmal verlängert werden. Die Gesamtdauer der Probezeit darf dabei das Doppelte der oben genannten Zeiträume nicht überschreiten.
Während der Probezeit können Sie oder Ihr Arbeitgeber jederzeit den Arbeitsvertrag beenden. Jedoch muss hierfür eine Ankündigungsfrist eingehalten werden.
Ankündigungsfrist des Arbeitgebers :
Tätigkeit | Kündigungsfristen |
24 Stunden bis 8 Tagen | 24 Stunden |
Zwischen 8 Tagen und 1 Monat | 48 Stunden |
Zwischen 1 Monat und 3 Monaten | 2 Wochen |
Nach 3 Monaten | 1 Monat |
Ankündigungsfrist des Arbeitnehmers :
Tätigkeit | Kündigungsfristen |
24 Stunden bis 8 Tagen | 24 Stunden |
Nach 8 Tagen | 48 Stunden |