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Sprachanforderungen

Mise à jour le 07/05/2021

Je nachdem für welchen Beruf und welches Unternehmen man sich bewirbt, kann die Beherrschung einer zweiten Sprache als notwendig erachtet werden. Eine Ausnahme bilden die weniger qualifizierten Berufe (Hilfsarbeiter, Bedienungspersonal, Lagerarbeiter).

Französisch ist zwar offizielle Sprache der luxemburgischen Gesetzgebung, Deutsch kann aber auch, so wie Luxemburgisch, im Verkehr mit den Behörden und Gerichten gebraucht werden.
Englisch ist keine offizielle Sprache in Großherzogtum, sein Gebrauch wird aber von zahlreichen Berufsbranchen befürwortet.

Für Kommunikationsberufe (Verkauf, Hotel und Gastronomie) wird oft Französisch verwendet, Luxemburgischkenntnisse werden erwünscht.
Im Sektor Personenpflege und Betreuung ist die Kenntnis des Luxemburgischen unerlässlich.
In den Branchen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und Industrie wird oft Englisch verlangt.

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