Gut zu wissen, bevor Sie sich in Deutschland bewerben
Fünf Seiten, die Sie in einer halben Stunde durchgehen und die Ihnen Wochen sparen: der Markt, die Sprache, die Suche, die Bewerbung und Ihr Status als Grenzgänger.
- Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 € brutto pro Stunde und steigt 2027 auf 14,60 €. Der Tarifvertrag Ihrer Branche liegt fast immer darüber.
- Eine deutsche Bewerbung ist eine vollständige Mappe. Unvollständig heißt aussortiert, unabhängig von Ihrer Qualifikation.
- Steuern und Sozialversicherung folgen zwei verschiedenen Regelwerken. Prüfen Sie beide getrennt, bevor Sie unterschreiben.
Eine Frage, die hier nicht beantwortet wird? Unsere Juristen und die EURES-Berater der Großregion antworten kostenlos, auf Deutsch.
Der Weg in vier Etappen
- Sich informieren, bevor man sich bewirbtDer deutsche Arbeitsmarkt ist derzeit angespannt: die Bundesagentur für Arbeit zählte im Januar 2026 rund 598 000 gemeldete Stellen, 34 000 weniger als ein Jahr zuvor. Das heißt nicht, dass nicht eingestellt wird — es heißt, dass Sie gezielter vorgehen müssen und dass ein größerer Teil der Besetzungen über Direktansprache läuft.
- Die Mappe vorbereiten, bevor man sie brauchtAnschreiben, lückenloser Lebenslauf, Zeugnisse, Arbeitszeugnisse und gegebenenfalls Übersetzungen. Wer das erst nach dem Erscheinen einer Anzeige zusammenstellt, kommt zu spät: viele deutsche Stellen werden geschlossen, sobald ein passendes Profil vorliegt.
- Das Sprachniveau ehrlich festlegenNach dem europäischen Referenzrahmen, mündlich und schriftlich getrennt, und in allen Unterlagen einheitlich. Das erste Telefonat ist der eigentliche Test — ein ehrliches B2 öffnet mehr Türen als ein behauptetes C1.
- Die Folgen für den eigenen Status klärenSteuern, Sozialversicherung, Familienleistungen und Homeoffice-Schwellen ändern sich in dem Moment, in dem Sie unterschreiben — und Steuer und Sozialversicherung folgen dabei zwei verschiedenen Regelwerken. Klären Sie beide getrennt, vor der Unterschrift.
Alle Beträge und Regeln dieser Rubrik sind auf offiziellen Quellen geprüft und datiert. Wenn sich etwas ändert — und der Mindestlohn ändert sich zum 1. Januar 2027 — aktualisieren wir die Seiten.
Quellen, geprüft am 25. August 2026 — BMAS — Mindestlohn ab 1. Januar 2026.