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Arbeitsrecht und Telearbeit

Mise à jour le 04/05/2021

Bei Streitfällen hinsichtlich der anwendbaren Gesetzgebung erlaubt es die Verodnung 593/2008 vom 17. Juni 2008 “RomI” genannt, die anwendbare Gesetzgebung im Rahmen von Vertragsbeziehungen zu bestimmen. 

Der Arbeitsvertrags ist folgenden Gesetzgebungen unterworfen : 

  • Entweder der Gesetzgebung des Landes, welches die Vetragsparteien ausgewählt haben, 
  • Oder der Gesetzgebung des Landes, in dem der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Tätigkeit ausübt, 
  • Oder der Gesetzgebung des Landes, in dem sich die Niederlassung befindet, die den Arbeitnehmer angestellt hat, 
  • Oder der gesetzgebung des Landes, mit welchem der Arbeitsvertrag die engsten Verbindungen aufweist.

Meistens unterliegt der Arbeitsvertrag den Gesetzen des Beschäftigungsstaates, die für alle Mitarbeiter des Unternehmens gelten.

In jedem Falle sind es die zwingenden Vorschriften, deren Respekt für ein Land und den Schutz seiner öffentlicher Interessen (politische, soziale oder wirtschaftliche Organisation) entscheidend sind, die respektiert werden müssen und mangels einer Wahl angewendet werden.  Dies gilt unabhängig davon, welches Recht laut der Bestimmungen in der Verordnung angewendet werden muss. 

Demnach gilt für die Telearbeit, dass jedes dieser Kriterien untersucht werden muss, um zu bestimmen, welche Gesetzgebung für den Arbeitsvertrag anwendbar ist. 

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