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Entsendung nach Luxemburg: Die Steuern

Mise à jour le 20/07/2026

Arbeitgeber · Entsendung · Luxemburg

Entsendung nach Luxemburg: Die Steuern

Wo wird das Gehalt Ihres nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmers besteuert? Das Abkommen zwischen Luxemburg und dem Wohnsitzland sowie die 183-Tage-Regel bestimmen den Besteuerungsstaat.

Aktualisiert: Juli 2026

Das Wesentliche

  • Anzuwenden ist das Abkommen zwischen Luxemburg (Tätigkeitsstaat) und dem Wohnsitzstaat, nicht dem Sitzstaat des Unternehmens.
  • Grundsatz: Besteuerung dort, wo gearbeitet wird (Luxemburg).
  • Ausnahme — die 183-Tage-Regel: Besteuerung bleibt im Wohnsitzstaat bei drei kumulativen Bedingungen.

Welches Abkommen?

Für einen nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmer gilt das Abkommen zwischen Luxemburg (Tätigkeitsort) und dem Wohnsitzstaat — z. B. das französisch-luxemburgische Abkommen für einen in Frankreich Ansässigen.

Die 183-Tage-Regel

Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich in Luxemburg steuerpflichtig. Er kann jedoch im Wohnsitzstaat steuerpflichtig bleiben, wenn die drei folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  1. Aufenthalt in Luxemburg höchstens 183 Tage im maßgeblichen Zeitraum;
  2. das Entgelt wird von einem in Luxemburg nicht ansässigen Arbeitgeber gezahlt;
  3. das Entgelt wird nicht von einer Betriebsstätte in Luxemburg getragen.
Punkt der Wachsamkeit: Die drei Bedingungen sind kumulativ. Fehlt eine, wird das Gehalt in Luxemburg steuerpflichtig, grundsätzlich ab dem ersten Tag.
Grenzgängerstatus: Die Abkommen sehen für Grenzgänger besondere Regeln vor (u. a. Toleranzschwellen für außerhalb Luxemburgs gearbeitete Tage), die von der 183-Tage-Regel abweichen können. Im Einzelfall zu prüfen.

Häufige Fragen

Welches Abkommen gilt bei Entsendung nach Luxemburg?
Das Abkommen zwischen Luxemburg (Tätigkeitsort) und dem Wohnsitzstaat, z. B. das französisch-luxemburgische Abkommen.
Bleibt mein Arbeitnehmer im Wohnsitzland steuerpflichtig?
Ja, wenn die drei Bedingungen der 183-Tage-Regel erfüllt sind: höchstens 183 Tage in Luxemburg, Entgelt von einem dort nicht ansässigen Arbeitgeber, keine Betriebsstätte trägt die Kosten.
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