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Entsendung nach Luxemburg: Die Steuern
Wo wird das Gehalt Ihres nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmers besteuert? Das Abkommen zwischen Luxemburg und dem Wohnsitzland sowie die 183-Tage-Regel bestimmen den Besteuerungsstaat.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- Anzuwenden ist das Abkommen zwischen Luxemburg (Tätigkeitsstaat) und dem Wohnsitzstaat, nicht dem Sitzstaat des Unternehmens.
- Grundsatz: Besteuerung dort, wo gearbeitet wird (Luxemburg).
- Ausnahme — die 183-Tage-Regel: Besteuerung bleibt im Wohnsitzstaat bei drei kumulativen Bedingungen.
Welches Abkommen?
Für einen nach Luxemburg entsandten Arbeitnehmer gilt das Abkommen zwischen Luxemburg (Tätigkeitsort) und dem Wohnsitzstaat — z. B. das französisch-luxemburgische Abkommen für einen in Frankreich Ansässigen.
Die 183-Tage-Regel
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich in Luxemburg steuerpflichtig. Er kann jedoch im Wohnsitzstaat steuerpflichtig bleiben, wenn die drei folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- Aufenthalt in Luxemburg höchstens 183 Tage im maßgeblichen Zeitraum;
- das Entgelt wird von einem in Luxemburg nicht ansässigen Arbeitgeber gezahlt;
- das Entgelt wird nicht von einer Betriebsstätte in Luxemburg getragen.