Arbeitgeber · Entsendung
Entsendung: In welchem Land wird das Gehalt besteuert?
Der entsandte Arbeitnehmer wird grundsätzlich dort besteuert, wo er arbeitet. Die 183-Tage-Regel erlaubt jedoch unter Bedingungen, ihn im Wohnsitzstaat steuerpflichtig zu halten. Entscheidend ist das anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- Anzuwenden ist das Abkommen zwischen dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers und dem Staat, in den er entsandt wird — nicht dem des Unternehmens.
- Grundsatz: Besteuerung im Land der Tätigkeit.
- Ausnahme — die 183-Tage-Regel: Besteuerung bleibt im Wohnsitzstaat, wenn drei kumulative Bedingungen erfüllt sind.
Die zuständigen Staaten bestimmen
Maßgeblich ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Staat, in den der Arbeitnehmer entsandt wird, und dem Staat, in dem er ansässig ist — nicht dem Sitzstaat des entsendenden Unternehmens.
Die 183-Tage-Regel
Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich dort steuerpflichtig, wo er tätig ist. Er kann jedoch im Wohnsitzstaat steuerpflichtig bleiben, wenn die drei folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
- er hält sich im Aufnahmestaat höchstens 183 Tage innerhalb des maßgeblichen Zeitraums auf;
- das Entgelt wird von einem Arbeitgeber — oder für dessen Rechnung — gezahlt, der nicht im Aufnahmestaat ansässig ist;
- das Entgelt wird nicht von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Aufnahmestaat getragen.