Arbeitgeber · Entsendung · Luxemburg
Entsendung nach Luxemburg: Die Vorabmeldung
In Luxemburg kommen zwei Schritte zusammen: die Entsendemeldung bei der ITM (Arbeitsrecht) und — für handwerkliche oder industrielle Tätigkeiten — eine Vorabanzeige beim Wirtschaftsministerium.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- Entsendemeldung bei der Gewerbeaufsicht (ITM) über e-Détachement, spätestens zu Arbeitsbeginn, dann Druck eines Sozialausweises.
- Für handwerkliche/industrielle Tätigkeiten: Vorabanzeige beim Wirtschaftsministerium (MyGuichet.lu).
- A1-Bescheinigung und Unterlagen bei Kontrolle bereitzuhalten.
Die Meldung bei der ITM (e-Détachement)
Jedes ausländische Unternehmen, das Arbeitnehmer nach Luxemburg entsendet, muss die Entsendung bei der Gewerbeaufsicht (ITM) über die Plattform e-Détachement melden, spätestens zu Beginn der Arbeiten. Anschließend ist für jeden entsandten Arbeitnehmer ein Sozialausweis (badge social) zu drucken, der bei Kontrollen der ITM vorzulegen ist. Eine Referenzperson in Luxemburg ist zu benennen.
Die Anzeige beim Wirtschaftsministerium
Seit dem 20. Oktober 2007 müssen in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Handwerker und Industrielle den luxemburgischen Behörden ihre Absicht anzeigen, in Luxemburg tätig zu werden. Die Anzeige erfolgt online über MyGuichet.lu.