Arbeitgeber · Entsendung
Entsendung: Die vorherigen Formalitäten
Bevor Sie einen Arbeitnehmer zur Leistungserbringung in ein anderes Land der Großregion schicken, müssen Sie Ihr Recht zur Tätigkeit prüfen und eine Vorabmeldung vornehmen. So gehen Sie vor, Land für Land.
Aktualisiert: Juli 2026Das Wesentliche
- Die Dienstleistungsfreiheit erlaubt einem Unternehmen, in einem anderen Mitgliedstaat tätig zu werden — unter Bedingungen.
- Eine Vorabmeldung der Entsendung ist im Aufnahmeland vor Beginn der Leistung verpflichtend.
- Ein Vertreter / eine Verbindungsperson ist im Aufnahmeland zu benennen, und mehrere Unterlagen sind bereitzuhalten.
Die Dienstleistungsfreiheit
Die Dienstleistungsfreiheit ist eine der vier Grundfreiheiten der EU. Der Dienstleister kann in einem anderen Mitgliedstaat eine Leistung erbringen und dabei sein Personal entsenden. Diese Freiheit bleibt jedoch geregelt: Die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123 hat in jedem Mitgliedstaat einheitliche Ansprechpartner geschaffen. Es gilt, die Vorschriften des Staates zu beachten, in dem die Leistung erbracht wird — insbesondere die Meldepflicht.
Die Vorabmeldung, Land für Land
Jedes Aufnahmeland hat sein eigenes Online-Meldesystem. Die Meldung muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen und nennt Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Ort, Dauer und den benannten Vertreter.
| Aufnahmeland | System | Zu beachten |
|---|---|---|
| Frankreich | Online-Dienst SIPSI | Vertreter des Arbeitgebers in Frankreich zu benennen. |
| Deutschland | Zoll — Meldeportal Mindestlohn | Zustellungsbevollmächtigter erforderlich; nur für bestimmte Branchen. |
| Luxemburg | e-Détachement (ITM) + Sozialausweis | Sozialausweis bei Kontrollen der ITM vorzulegen. |
| Belgien | LIMOSA-Meldung | Verbindungsperson in Belgien zu benennen. |
Bereitzuhaltende Unterlagen
- die A1-Bescheinigung für jeden entsandten Arbeitnehmer;
- Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen (oder gleichwertige Unterlagen);
- Arbeitszeitnachweis und Nachweis der Lohnzahlung;
- die Vorabmeldung und ggf. der Nachweis / Ausweis des Aufnahmelands.