Voranmeldung
Seit dem 20. Oktober 2007 sind Handwerker und Unternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen sind, verpflichtet, die luxemburgischen Behörden über ihre Absicht zu informieren, eine Dienstleistung in Luxemburg zu erbringen.
Diese Mitteilung muss ein Beleg dafür beigefügt werden, dass der Erklärende für dieselbe Tätigkeit in seinem Herkunftsland ordnungsgemäß niedergelassen ist. Die EG-Bescheinigung, die von den Handels- und Handwerkskammern ausgestellt wird, wird als Beweis angenommen.
Sie muss an die nachstehende Adresse beim Wirtschaftsministerium gesandt werden
Formulare : www.guichet.public.lu/entreprises/fr/formulaires/autorisation-etablissement/index.html
Dieser Information sind die nachstehenden Unterlagen beizufügen :EG-Bescheinigung;
- Zahlungsbeleg der Gebühren, nämlich:
- Entweder eine Steuermarke von 24 €, die bei Administration de l’Enregistrement et des Domaines (AED – Eintragungsbehörde) erhältlich ist,
- Oder der Beleg für die Überweisung eines Betrags von 24 € auf das Konto der AED,
- Ausweiskopie des oder der Geschäftsführer
Die Mitteilung ist 12 Monate gültig und kann in der Folge verlängert werden.
Beantragung einer Umsatzsteuernummer
Da die Leistung auf dem luxemburgischen Hoheitsgebiet erbracht wird, ist das entsendende Unternehmen ggf. verpflichtet, die luxemburgische Umsatzsteuer abzuführen. Vergessen Sie also nicht, per Einschreiben mit Rückschein oder per E-Mail eine Umsatzsteuernummer zu erfragen.
Der normale Umsatzsteuersatz in Luxemburg beträgt 17 %, der ermäßigt Steuersatz liegt bei 8 % und der stark ermäßigte Steuersatz für Sanierungsarbeiten von Gebäuden bei 3 %.
Die luxemburgisch Umsatzsteuer wird von der Administration de l’Enregistrement et des Domaines www.aed.public.lu